Für die Durchführung des Tests samt Erstellung des Gutachtens gemäß § 3 Abs. 3 gebührt ein im Vorhinein zu entrichtendes Entgelt in der Höhe von 236 € exkl. USt.
Rückverweise
1. WaffV · 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung
§ 11 In-Kraft-Treten
…1) § 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 400/2001 tritt mti 1. Jänner 2002 in Kraft. (2) § 8a in…