§ 10 Außerkrafttreten
In Kraft seit 21. Juni 1997
Up-to-date
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 29. Mai 1981, mit der die Einfuhr und die entgeltliche Überlassung bestimmter Munitionsarten verboten werden, BGBl. Nr. 275/1981, außer Kraft.
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