§ 7 Ausnahmen von den Genehmigungspflichten
In Kraft seit 01. Juli 2012
Up-to-date
Keiner Genehmigungspflicht unterliegt die Verbringung von Verteidigungsgütern in andere EU-Mitgliedstaaten, wenn diese Güter nach Reparatur, Instandhaltung, Ausstellung oder Verwendung zu Demonstrationszwecken wieder in das Bundesgebiet zurückgesendet werden.
Rückverweise
1. AußWV 2011 · Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011
§ 21 Inkrafttreten
…§ 16, soweit er sich auf Allgemeingenehmigungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 26 lit. c AußWG 2011 bezieht, treten am 1. Juli 2012, die übrigen Bestimmungen dieser Verordnung treten am Tag nach deren Kundmachung in Kraft. (2) Der Verordnungstitel, die §§ 1, 2…