BundesrechtVerordnungenAllgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln3. Abschnitt Übertragung der Förderungsabwicklung an Abwicklungsstellen§ 9

§ 9Haushaltsrechtliche Einvernehmensherstellung bei Übertragung der Förderungsabwicklung

In Kraft seit 23. August 2014
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