§ 38 Kostenpauschalen bei EU-kofinanzierten Förderungen
In Kraft seit 23. August 2014
Up-to-date
ARR 2014
Gliederung
7. Abschnitt Förderbare Kosten
§ 38 Kostenpauschalen bei EU-kofinanzierten Förderungen
In Sonderrichtlinien, im Rahmen derer Förderungen aus EU-Mitteln einschließlich des Anteils der nationalen Kofinanzierung gewährt werden, kann eine Abgeltung von Kosten auf Grundlage von standardisierten Einheitskosten, als Pauschalfinanzierung oder auf der Grundlage von Pauschalsätzen nach Maßgabe der unionsrechtlichen Vorschriften vorgesehen werden.
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