§ 38 Kostenpauschalen bei EU-kofinanzierten Förderungen
§ 38 Kostenpauschalen bei EU-kofinanzierten Förderungen — ARR 2014
§ 38 Kostenpauschalen bei EU-kofinanzierten Förderungen — ARR 2014
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 208/2014
Inkrafttretungsdatum
23. August 2014
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40164519
Zuletzt nach Updates gesucht am
In Sonderrichtlinien, im Rahmen derer Förderungen aus EU-Mitteln einschließlich des Anteils der nationalen Kofinanzierung gewährt werden, kann eine Abgeltung von Kosten auf Grundlage von standardisierten Einheitskosten, als Pauschalfinanzierung oder auf der Grundlage von Pauschalsätzen nach Maßgabe der unionsrechtlichen Vorschriften vorgesehen werden.
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