§ 32 Allgemeines
§ 32 Allgemeines — ARR 2014
§ 32 Allgemeines — ARR 2014
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 208/2014
Inkrafttretungsdatum
23. August 2014
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40164513
Zuletzt nach Updates gesucht am
Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit der geförderten Leistung in Zusammenhang stehen, und in jenem Ausmaß, als sie zur Erreichung des Förderungsziels unbedingt erforderlich sind.
Entscheidungen 0
Keine verknüpften Entscheidungen zu diesem Paragrafen