BundesrechtArt. 15a VereinbarungenErhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie Festlegung einer Erstversorgungspauschale (Bund – Länder)Art. 3

Art. 3Leistung einer Pauschale durch den Bund für die Erstversorgung in Ankunftszentren

In Kraft seit 01. Dezember 2022
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