(1) Die Gesamtkosten des Vorhabens ergeben sich aus der Kostentabelle in der Anlage 3 und stellen sich in Summe wie folgt dar (gerundet auf eine Dezimalstelle, genaue Kostenangaben siehe Anlage 3 ):
in Mio. € | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | SUMME |
Planungen Vorprojekt | 0,5 | 0,6 | 0,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,8 |
Planungen Einreichprojekt | 0,0 | 3,0 | 6,0 | 6,2 | 6,3 | 3,2 | 24,7 |
Planungen Gesamtkosten | 0,5 | 3,5 | 6,8 | 6,2 | 6,3 | 3,2 | 26,5 |
(2) Die Gesamtkosten der Planungen nach Abs. 1 beruhen auf der Preisbasis 2020. Sie sind mit 2 % pro Jahr auf das Projektende vorausvalorisiert.
(3) Unter vorausvalorisierten Kosten im Sinn des Abs. 2 sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten der Planungen in Abhängigkeit von deren Planungsfortschritt sowie den prognostizierten Indexsteigerungen zu verstehen. Diese stellen daher Prognosekosten dar und sind mit Schätzungenauigkeiten behaftet.
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