Die Vertragsparteien kommen überein, alle gesetzten Maßnahmen zur Sicherstellung der Effekte in allen Sektoren des Gesundheitswesens nach Vorgaben der Bundesgesundheitsagentur zu quantifizieren und zu evaluieren.
…256/11, Dereci u.a. , abzuleitenden Grundsätze nicht beachtet habe. 21 Nach der Rechtsprechung des EuGH und der (sich darauf beziehenden) Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes steht Art. 20 AEUV nationalen Maßnahmen entgegen, die bewirken, dass einem Unionsbürger der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte, die ihm dieser Status verleiht, verwehrt wird, indem…