BundesrechtKundmachungenBundesbahn-Pensionsordnung 1966§ 20

§ 20Verlust des Anspruches der Hinterbliebenen auf Versorgungsgenuß, Abfindung des überlebenden Ehegatten bei Wiederverehelichung, Wiederaufleben des Versorgungsanspruches des überlebenden Ehegatten

In Kraft seit 01. März 1985
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