§ 11 Verlust des Anspruches auf Ruhegenuß
In Kraft seit 01. Januar 1967
Up-to-date
BB-PO 1966
Gliederung
ABSCHNITT II RUHEBEZUG
§ 11 Verlust des Anspruches auf Ruhegenuß
Der Anspruch auf Ruhegenuß erlischt durch
a) Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft,
b) Verzicht,
c) Austritt,
d) Ablösung.
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