Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. Oktober 2025, G 26/2025-18, dem Bundeskanzler zugestellt am 22. Oktober 2025, zu Recht erkannt:
,,§ 21 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz 2020 – BilDokG 2020), BGBI. I Nr. 20/2021, war verfassungswidrig.“
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