BundesrechtKundmachungenRechtspersönlichkeit von Gemeinden der Evangelischen Kirche in ÖsterreichArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 25. Oktober 2025
Up-to-date

1. Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Tirol-West wurde mit Wirkung vom 14. Mai 2024 geändert auf: „Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Reutte“.

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