BundesrechtKundmachungenAufgabenübertragung an den Staatssekretär

Aufgabenübertragung an den Staatssekretär

In Kraft seit 15. April 2025
Up-to-date

Art. 1

Der Aufgabenbereich Deregulierung und Entbürokratisierung, Auslandskultur und Unternehmensservice wurde mit Wirkung vom 1. April 2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes dem Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Josef Schellhorn zur Besorgung übertragen.