BundesrechtKundmachungenAufgabenübertragung an die Staatssekretärin

Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin

In Kraft seit 04. April 2025
Up-to-date

§ 1

Folgende Aufgabenbereiche werden mit Wirksamkeit vom 1. April 2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner zur Besorgung übertragen:

Angelegenheiten des Energiewesens einschließlich Rohrleitungsangelegenheiten

Startups und Gründungspolitik

Angelegenheiten des Tourismus