Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin
Vorwort
§ 1
Folgende Aufgabenbereiche werden mit Wirksamkeit vom 1. April 2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Mag. Elisabeth Zehetner zur Besorgung übertragen:
Angelegenheiten des Energiewesens einschließlich Rohrleitungsangelegenheiten
Startups und Gründungspolitik
Angelegenheiten des Tourismus