BundesrechtKundmachungenAufgabenübertragung an den Staatssekretär

Aufgabenübertragung an den Staatssekretär

In Kraft seit 07. März 2025
Up-to-date

Art. 1

Der Aufgabenbereich der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst wurde mit Wirksamkeit vom 03.03.2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes dem Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Mag. Jörg Leichtfried zur Besorgung übertragen.