Aufgabenübertragung an den Staatssekretär
Vorwort
Art. 1
Der Aufgabenbereich der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst wurde mit Wirksamkeit vom 03.03.2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes dem Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Mag. Jörg Leichtfried zur Besorgung übertragen.