BundesrechtKundmachungenAufgabenübertragung an die Staatssekretärin

Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin

In Kraft seit 07. März 2025
Up-to-date

§ 1

Folgender Aufgabenbereich wurde mit Wirksamkeit vom 03.03.2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Mag. Elisabeth Zehetner zur Besorgung übertragen:

Angelegenheiten des Tourismus