BundesrechtKundmachungenAufgabenübertragung an die Staatssekretärin

Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin

In Kraft seit 05. Oktober 2024
Up-to-date

§ 1

Folgender Aufgabenbereich wurde mit Wirksamkeit vom 02.10.2024 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes der Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Mag. Susanne Kraus-Winkler, MRICS zur Besorgung übertragen:

Angelegenheiten des Tourismus