Art. 1 — Benennung der Tiroler Übertragungsnetz GmbH als Übertragungsnetzbetreiber
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Die Regulierungsbehörde hat mit Bescheid vom 18. Juli 2024, Zl. V ZER 04/22/4 festgestellt, dass die Tiroler Übertragungsnetz GmbH die Voraussetzungen des § 24 ElWOG 2010 erfüllt und somit als eigentumsrechtlich entflochtener Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 34 Abs. 1 Z 1 ElWOG 2010 zertifiziert wird.
Gemäß § 34 Abs. 8 ElWOG 2010 wird die Tiroler Übertragungsnetz GmbH somit als Übertragungsnetzbetreiber benannt.
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