BundesrechtKundmachungenBenennung der Tiroler Übertragungsnetz GmbH als ÜbertragungsnetzbetreiberArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 09. August 2024
Up-to-date

Die Regulierungsbehörde hat mit Bescheid vom 18. Juli 2024, Zl. V ZER 04/22/4 festgestellt, dass die Tiroler Übertragungsnetz GmbH die Voraussetzungen des § 24 ElWOG 2010 erfüllt und somit als eigentumsrechtlich entflochtener Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 34 Abs. 1 Z 1 ElWOG 2010 zertifiziert wird.

Gemäß § 34 Abs. 8 ElWOG 2010 wird die Tiroler Übertragungsnetz GmbH somit als Übertragungsnetzbetreiber benannt.

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