Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Verordnung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 „Bekanntmachung zu Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG Stand: Jänner 2022“ durch den Verfassungsgerichtshof
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. Juni 2024, V 30/2023-9, dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft zugestellt am 24. Juni 2024, festgestellt, dass die Verordnung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Niederösterreich „Bekanntmachung zu Meldestellen im Sinne des § 49 AlVG Stand: Jänner 2022“ gesetzwidrig war.