BundesrechtKundmachungenVfGH-Aufhebung der Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung

VfGH-Aufhebung der Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung

In Kraft seit 18. April 2024
Up-to-date

Art. 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. März 2024, G 838/2023-21, V 350/2023-21, G 916/2023-15, V 353/2023-15, dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 22. März 2024, die Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-Fortbildungsrichtlinie – APAB-FRL) als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. August 2024 in Kraft.