Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. Dezember 2023, G 265/2023-9, dem Bundeskanzler zugestellt am 15. Dezember 2023, zu Recht erkannt:
„§ 10 des Bundesgesetzes über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2019 war verfassungswidrig.“
Keine Verweise gefunden
Rückverweise