Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Dezember 2022, V 186/2022-14, der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zugestellt am 31. Jänner 2023, zu Recht erkannt:
„I. Die Verordnung der ASFINAG, mit der vom 12. Februar 2021 bis 11. März 2021 auf der A 12 Inntal Autobahn im Gemeindegebiet von 6330 Kufstein, bei Straßenkilometer 2,975 in Fahrtrichtung Deutschland, eine Geschwindigkeitsbschränkung auf 60 km/h iSd § 44b StVO 1960 verfügt wurde, war gesetzwidrig.
II. Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.“
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