BundesrechtKundmachungenVfGH-Ausspruch, dass § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 17. April 1999 als gesetzwidrig aufgehoben wird

VfGH-Ausspruch, dass § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 17. April 1999 als gesetzwidrig aufgehoben wird

In Kraft seit 12. Oktober 2022
Up-to-date

Art. 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. September 2022, V 183/2021-14, dem Bundesminister für Inneres zugestellt am 3. Oktober 2022, erkannt, dass § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 17. April 1999 betreffend das Anschlagen und Aushängen von Druckwerken an öffentlichen Orten, Z S.268/1999, kundgemacht in der Grazer Zeitung, Amtsblatt für die Steiermark, Stück 15/1999, als gesetzwidrig aufgehoben wird.