BundesrechtKundmachungenVfGH-Ausspruch, dass § 6 Abs. 7 der COVID-19-Maßnahmenverordnung gesetzwidrig war

VfGH-Ausspruch, dass § 6 Abs. 7 der COVID-19-Maßnahmenverordnung gesetzwidrig war

In Kraft seit 21. September 2022
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Art. 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Dezember 2021, V 234/2021-7, dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zugestellt am 30. Dezember 2021, zu Recht erkannt:

„1. § 6 Abs. 7 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden, BGBl. II Nr. 197/2020, idF BGBl. II Nr. 207/2020 war gesetzwidrig.

2. Die als gesetzwidrig festgestellte Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.“