VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 14. Jänner 2021, mit der zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 eine zusätzliche Maßnahme festgelegt wird, LGBl. Nr. 3/2021, gesetzwidrig war
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. Dezember 2021, V 298/2021-4, dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zugestellt am 5. Jänner 2022, zu Recht erkannt:
„1. Die Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 14. Jänner 2021, mit der zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 eine zusätzliche Maßnahme festgelegt wird, LGBl. für Steiermark Nr. 3/2021, war gesetzwidrig.
2. Die als gesetzwidrig festgestellte Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.“