VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung des Landeshauptmanns von Tirol vom 22. Dezember 2020 über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 in Schigebieten in Tirol, LGBl. für Tirol Nr. 142/2020, gesetzwidrig war
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 2021, V 7/2021 ua., dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zugestellt am 4. November 2021, zu Recht erkannt:
„1. Die Verordnung des Landeshauptmanns von Tirol vom 22. Dezember 2020 über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 in Schigebieten in Tirol, LGBl. für Tirol Nr. 142/2020, war gesetzwidrig.
2. Die als gesetzwidrig festgestellte Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.“