§ 18 Inkrafttreten — Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2021-2026
Gliederung
2. Abschnitt Besondere Fördermaßnahmen
§ 18 Inkrafttreten
Rückverweise
Diese Kundmachung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Dezember 2020 tritt der Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion, BGBl. II Nr. 378/2014, außer Kraft.
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