§ 17 Verweisung auf andere Bundesgesetze — Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2021-2026
Gliederung
2. Abschnitt Besondere Fördermaßnahmen
§ 17 Verweisung auf andere Bundesgesetze
Rückverweise
Soweit in dieser Kundmachung auf Bestimmungen von Bundesgesetzen verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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