§ 14 Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung — Frauenförderungsplan für die Parlamentsdirektion 2021-2026
Gliederung
2. Abschnitt Besondere Fördermaßnahmen
§ 14 Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
Rückverweise
Die Parlamentsdirektion ist bestrebt, die organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Leitungspositionen grundsätzlich auch in Teilzeitbeschäftigung ausgeübt werden können. Modelle der Teamarbeit und Projektverantwortlichkeit in Abteilungen sollen erprobt werden (z. B. Pilotprojekte zur Erprobung neuer Formen der inhaltlichen Stellvertretung, der internen Kommunikationsabläufe und anderer Rahmenbedingungen).
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