Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 18. Juni 2020, V 91/2019-11, dem Bundesminister für Inneres zugestellt am 7. Juli 2020, erkannt, dass die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 24. Mai 2018 betreffend die Versammlung „Pro Milch – Warum Milch ein wichtiges Nahrungsmittel ist“ wegen Verstoßes gegen § 7a VersG gesetzwidrig war.
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