VfGH-Ausspruch, dass die Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung (DKS) für das Kalenderjahr 2019 gesetzwidrig war
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Juni 2020, V 344/2020-15 ua., der Bundesministerin für Landesverteidigung zugestellt am 15. Juli 2020, erkannt, dass die „Geschäftseinteilung der Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigung (DKS) für das Kalenderjahr 2019 mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2019“ Verlautbarungsblatt II des Bundesministeriums für Landesverteidigung Nr. 20/2019, gesetzwidrig war.