Lehrpläne für den Evangelischen Religionsunterricht
Vorwort
§ 1
Die nachstehend genannten Lehrpläne für den Evangelischen Religionsunterricht wurden von der Evangelischen Kirche in Österreich erlassen und werden gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
1. Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht in der Volksschule und in Sonderschulen (Grundschule) | Anlage 1 |
2. Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht in der Mittelschule, Sonderschule (ab der 5. Schulstufe) und der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule | Anlage 2 |
3. Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schule einschließlich deren Sonderformen | Anlage 3 |
4. Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (ausgenommen Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe und Bildungsanstalten für Elementarpädagogik), einschließlich deren Sonderformen sowie an der Polytechnischen Schule und an Berufsschulen | Anlage 4 |
5. Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an der Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe sowie an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik einschließlich deren Sonderformen | Anlage 5 |
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt
1. die Anlage 1 betreffend hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 255/2010.
2. die Anlage 2 betreffend hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachungen BGBl. II Nr. 201/2002 und BGBl. II Nr. 255/2010 sowie hinsichtlich des Berufsvorbereitungslehrganges mit Wirksamkeit vom 1. September 2020 an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 479/2001.
3. die Anlage 3 betreffend hinsichtlich der 5. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend bzw. für die in Semester gegliederte Sonderformen der allgemeinbildenden höheren Schule hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2020, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2021 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 279/2016.
4. die Anlage 4 betreffend hinsichtlich des I. Jahrganges bzw. der 1. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge bzw. Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre jahrgangs- bzw. klassenweise aufsteigend bzw. für die in Semester gegliederte Sonderformen hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2020, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2021 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachungen BGBl. Nr. 355/1985, BGBl. II Nr. 236/1997 und BGBl. II Nr. 130/2009.
5. die Anlage 5 betreffend hinsichtlich des I. Jahrganges bzw. der 1. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge bzw. Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre jahrgangs- bzw. klassenweise aufsteigend bzw. für die in Semester gegliederte Sonderformen hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2020, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2021 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachungen BGBl. Nr. 906/1994, BGBl. II Nr. 327/2004 und BGBl. II Nr. 130/2009.
Anlage 1
Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht in der Volksschule und in Sonderschulen (Grundschule)
Anl. 1
Bildungs- und Lehraufgabe
Anl. 1
Der evangelische Religionsunterricht hat Teil am allgemeinen Bildungsziel der Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962) und leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn unterstützt. Neben der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, emotionaler und methodischer Kompetenz, sowie dem Erwerb von Kenntnissen bietet der Religionsunterricht insbesondere Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen im privaten und schulischen Leben an.
Der evangelische Religionsunterricht an der Schule ist doppelt begründet: Einerseits im Verkündigungs- und Bildungsauftrag der Kirche, andererseits im Erziehungs- und Bildungsauftrag der öffentlichen Schule. Er nimmt als eigenes Fach die religiöse und ethische Dimension des umfassenden Bildungsauftrages der Schule wahr. Er bietet den Schülerinnen und Schülern eine Begegnung mit der biblischen Verkündigung, wie sie in der Heiligen Schrift und in den Bekenntnissen bezeugt wird, sowie eine Begegnung mit dem Bildungsauftrag der Gesellschaft in einem gegenseitigen Dialog. In der Auseinandersetzung mit religiösen und ethischen Themen lernen sie Möglichkeiten der persönlichen Orientierung und Sinnfindung kennen, erproben ihre Fähigkeit zu Verständigung und Toleranz und üben sich in Solidarität.
Der evangelische Religionsunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern sich selbst und andere als Geschöpfe Gottes mit individuellen Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Er bestärkt sie im Sinne der Inklusion, sich und andere anzunehmen und im Blick auf gemeinsame Aufgaben Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen. Er unterstützt die Heranwachsenden dabei, den Glauben als Möglichkeit zu entdecken, die Wirklichkeit zu deuten, ihr Leben zu gestalten und religiöse Sprach- und Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln. Er fördert die Rückbesinnung auf die eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln und eröffnet Räume des interreligiösen und interkulturellen Lernens. Er beteiligt sich an der Gestaltung der Schule als Lebens- und Erfahrungsraum, insbesondere durch die Mitgestaltung von Festen, Feiern und Gottesdiensten.
Kompetenzmodell
Anl. 1
Der evangelische Religionsunterricht unterstützt den Erwerb von prozessorientierten Kompetenzen in folgenden Kompetenzbereichen:
– Wahrnehmen und beschreiben (Perzeption)
– Verstehen und deuten (Kognition)
– Gestalten und handeln (Performanz)
– Kommunizieren und (be)urteilen (Interaktion)
– Teilhaben und entscheiden (Partizipation)
Dabei greift der evangelische Religionsunterricht auf folgende inhaltsbezogene Kompetenzdimensionen von Religion zurück:
– Menschen und ihre Lebensorientierung
– Gelehrte und gelebte Bezugsreligion
– Religion in Gesellschaft und Kultur
– Religiöse und weltanschauliche Vielfalt
Grundkompetenzen
Anl. 1
Der evangelische Religionsunterricht will Schülerinnen und Schüler zu folgende Kompetenzen führen:
– Sich selbst und das eigene Lebensumfeld offen und differenziert wahrnehmen
– Beziehungen achtsam und wertschätzend gestalten
– Grundlagen und Grundformen evangelischen Glaubens verstehen
– Ausdrucksformen des Glaubens kennen, reflektieren, gestalten
– Inhalte und Deutungsmuster eigener und anderer Konfessionen/Religionen/Weltanschauungen kennen und respektvoll kommunizieren sowie Zweifel und Kritik artikulieren
– Herausforderungen unserer Welt wahrnehmen, auf Grund des evangelischen Glaubens Stellung beziehen und ethisch verantwortlich handeln
Didaktische Grundsätze
Anl. 1
1. Die Lebenswelten und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer stehen im Mittelpunkt. Sie sind Ausgangspunkt und Ziel zugleich.
2. Der Religionsunterricht nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.
3. Diese Auseinandersetzung führt alle im Lernprozess Beteiligten zu einem neuen, eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst, zu einer offenen Haltung der Umwelt gegenüber und zum Dialog mit Menschen, die anders sind als sie selbst.
4. Die Lehrerinnen und Lehrer im Unterrichtsgegenstand Evangelische Religion bieten vielfältige, schulartspezifische, individualisierte, subjektbezogene Lernformen. Die didaktisch-methodischen Entscheidungen der Lehrer*innen werden in theologischer Verantwortung, die einerseits der Bibel und den Bekenntnisschriften und andererseits einer ökumenischen bzw. interreligiösen Dialogfähigkeit verpflichtet sind, und unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten (Groß-/Kleingruppen, Anzahl der Wochenstunden, oftmals jahrgangs- und schulübergreifend, Stadt/Land, Diasporasituation, regionale Besonderheiten) getroffen. Blockungen von Unterrichtsstunden zu größeren Einheiten können unter bestimmten organisatorischen und pädagogischen Bedingungen sinnvoll sein.
Zentrales fachliches Konzept
Anl. 1
Der evangelische Religionsunterricht leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn begleitet, Kommunikation einübt, die Stellung des Menschen in der Gesellschaft kritisch wahrnimmt, ein förderliches Verhältnis zu Natur und Technik herstellt und Kreativität ganzheitlich Raum gibt. Er nimmt Schülerinnen und Schüler in ihrer Einzigartigkeit wahr und öffnet einen Raum für existenzielle Fragen und ihre spirituellen Dimensionen. Neben der Entwicklung von Selbst-, Sozial-, emotionaler und methodischer Kompetenz bietet er insbesondere Orientierung, die in christliche Tradition und das reformatorische Erbe eingebettet ist, sowie Hilfe zur Lebensgestaltung und zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen. Er fördert eine Kultur des Fragens und der kritischen Auseinandersetzung sowie des Miteinanders und der Solidarität.
Der evangelische Religionsunterricht begleitet den altersspezifischen Entwicklungsprozess der Schülerinnen und Schüler von Einstellungen und Verhaltensweisen zu religiösen und ethischen Themen. Dabei wird angestrebt, aus dem vermittelten Wissen eine grundlegende Bedeutung für den Einzelnen und sein Wirken in der Gesellschaft zu erreichen.
Kompetenzbeschreibungen pro Schulstufe
Anl. 1
Es gelten die sechs Grundkompetenzen für alle Schulstufen.
Anwendungsbereiche
Anl. 1
Für jede Schulstufe umfasst der Lehrplan zehn Lernschwerpunkte, die sich jeweils in mehrere Inhalte untergliedern. Es ist verbindlich in der jeweiligen Schulstufe mindestens sechs Lernschwerpunkte zu unterrichten. Folgende Inhalte sind den Grundkompetenzen zuzuordnen.
Lehrstoff
Anl. 1
Grundstufe I
1. Schulstufe
Ich – Du – Wir
– Mein Name ist wichtig
– Meine Fähigkeiten – Ich kann viel – Jede/r kann etwas anderes
– Wir leben nicht alleine
– Zusammen können wir mehr
Jesus: die Nähe Gottes
– Jesus sucht Freunde: Mk 1, 16-20
– Jesus schenkt Kindern seine Zuneigung: Mk 10, 13-16
– Jesus hört Bartimäus: Mk 10, 46-52
– Jesus erzählt, wie Gott ist: Luk 15, 1-7
– Jesus hilft in der Angst: Mk 4, 36-41
Mut und Vertrauen: Abraham und Sara
– Abraham und Sara, Nomaden
– Aufbruch ins Unbekannte und Gott begleitet
– Abraham stiftet Frieden: Gen 13
– Die Verheißung und das Warten: Gen 15; 18
– Freude über Isaak: Gen 21
Glauben konkret
– Lieder, Gebet, Stille, Tanz, Segen
– Vaterunser
– Gottesbilder
Weihnachten: Geburtsfest Christi
– Advent: Eine Zeit des Wartens und der Freude
– Ein Engel kommt zu Maria – Jesus wird geboren: Lk 1, 26-38 und Lk 2, 1-7
– Die Hirten hören, sehen und freuen sich: Lk 2, 8 -20
– Die Weisen folgen dem Stern: Mt 2, 1-12
Passion – Ostern: Trauer – Freude
– Vom Vergehen und Neuwerden
– Freunde – Feinde / Freude – Schmerz
– Jesus stirbt am Kreuz
– Frauen am Grab
Unsere Pfarrgemeinde
– Die Pfarrgemeinde: Kirche und Personen
– Von Gott und Menschen angenommen: Die Taufe
– Der Gottesdienst
– Das Reformationsfest
Palästina zur Zeit Jesu
– Der Lebensalltag zur Zeit Jesu
Freude an der Schöpfung
– Ich bin wunderbar gemacht
– Sinneswahrnehmungen
– Bedeutung von Sonne und Wasser
– Wir zeigen unsere Freude im Lob: Ps 104
– Erntedank
Mein Evangelisch-Sein
– Mein Zuhause
– in der Familie
– in der RU-Gruppe
2. Schulstufe
Streit und Versöhnung
– Meine Gefühle – deine Gefühle
– Streit im Alltag – Regeln zur Fairness
– Wir lassen andere Meinungen gelten
– Frieden – wie geht das?
Augen haben wie Jesus
– Wir nehmen einander wahr – das Symbol Auge
– Beim Ungeliebten zu Gast: Lk 19, 1-10
– Gebt ihr ihnen zu essen!: Mt 14, 13 ff
– Der gute Mensch aus Samarien: Lk 10, 25 ff
– Die gekrümmte Frau: Lk 13, 10-13
– Füreinander da sein: Mk 2, 1-5.10b-12
„Trotz allem“: Jakob und Esau
– Die ungleichen Zwillinge Esau und Jakob: Gen 24; 25 i. A.
– Aus Brüdern werden Feinde: Gen 27
– Gott will auch Jakob segnen: Gen 28
– Jakobs Erlebnisse in der Fremde: Gen 29; 30
– Jakob ringt mit Gott – die Brüder versöhnen sich: Gen 32; 33
Beten
– Wie wir beten können
– Gebet – Hinwendung zu Gott
– Gott, wir bringen unsere Klagen vor dich
– Psalmen der Bibel
Weihnachten: Fest der Hoffnung
– Was mir das Leben schwer macht
– Jesaja macht den Menschen Hoffnung: Jes 9
– Mit Jesus kommt ein Hoffnungslicht in die Welt
– Wie wir füreinander Licht werden können
Passion – Ostern: Verlassen sein – Hoffnung erfahren
– Das letzte Abendmahl
– Gethsemane: Verlassenheit und Angst
– Gefangennahme – Kreuzigung
– Emmausjünger
Evangelischer Glaube
– Die Reformatoren: M. Luther/H. Zwingli
– Evangelisch Sein in Österreich
– „Evangelisch“ kommt von Evangelium
– Taufe und Abendmahl – unsere beiden Sakramente
Glaube und Leben
– Lebensbilder in Auswahl: Albert Schweitzer, Elisabeth von Thüringen, Margarete Steiff, Elvine de La Tour, Nikolaus von Myra, Martin von Tours
Zukunft der Schöpfung
– Unser Lebensraum
– Pflanzen- und Tierwelten und ihre Bedrohung
– Der besondere Auftrag des Menschen: Gen 2, 15
– Gottes Bund mit Noah: Gen 9, 1-17
Im Haus der Christinnen und Christen
– Die Evangelischen Kirchen: A.B., H.B., EMK
– Die Katholische Kirche
– Die Orthodoxen Kirchen
– Ökumene: Gemeinsamkeiten – Unterschiede
Grundstufe II
3. Schulstufe
Leben in Gemeinschaft
– Wie Gemeinschaft gelingen kann
– Scheitern und schuldig werden
– Vergebung ist möglich, weil Gott uns vergibt: Lk 15, 11-32
– Gemeinschaft erleben im Abendmahl
Mit Jesus unterwegs zu den Menschen
– Ich bin „draußen“ – ich werde hereingenommen
– „Komm in die Mitte“: Mk 3, 1-6
– Das Vertrauen eines Fremden: Mt 8, 5-13
– Die Frau, der Pharisäer und der Rabbi: Lk 7, 36-50
– Jesus heilt einen Aussätzigen: Lk 5, 12-16
Mit Gott auf dem Weg: Josef
– Josef und seine Brüder; Familienkonflikte: Gen 37
– Josefs Erlebnisse in Ägypten: Gen 39; 40
– Der Pharao und Josef: Gen 41
– Rettung der Familie Jakobs und Versöhnung: Gen 42-46; 50
Klagen über einen Verlust
– Die Begrenztheit aller Lebenswege
– Wenn Kinder trauern
– Vertrauen auf Geborgenheit bei Gott
Weihnachten: Gott als Kind
– Was wir brauchen, um gut miteinander zu leben
– Der Wunsch nach einem König, der alles richtet: 1. Sam 8
– Die Hoffnung auf den Messias
– Gott schenkt sich als Kind
– Simeon und Hanna: Lk 2, 22-40
Passion – Ostern: Wege ins Leiden – Wege ins Leben
– Der Weg nach Jerusalem
– Der Weg ans Kreuz
– Osterwege
– Begegnung des Auferstandenen mit Maria Magdalena: Joh 20, 11-18
– Die Begegnung mit Thomas: Joh 20, 24-29
Unsere Pfarrgemeinde – Nachbargemeinde(n) – Diözese, Landeskirche; lokale Kirchengeschichte
– Die Inhalte werden bestimmt vom Umfeld des jeweiligen Unterrichtsortes bzw. der Entfernung zur nächsten Evangelischen Pfarrgemeinde. Darauf beruhend wird die lokale Evangelische Kirche, auch in der Weite ihrer Diözese bzw. Landeskirche den Kindern bekannt gemacht.
Bibel
– Das Buch der Bücher – erste Begegnung mit der „Heiligen Schrift“
– Die Bibel – unser Glaubensbuch (AT, NT, Sprachen ...)
Regeln und Rechte
– Regeln für ein gutes Miteinander
– Nächstenliebe
– Gerechtigkeit
– (Cyber-)Mobbing
– Kinderrechte
Fremdes wahrnehmen – aufeinander zugehen
– Was mir Heimat gibt
– Aufeinander zugehen
– Ruth – in der Fremde Heimat finden: Rut 1-4
4. Schulstufe
Schuld und Vergebung
– Petrus, allein mit seiner Schuld: Mk 14, 66-72
– Die Beichte
– Vergebung erfahren – erlöst sein: Petrus und Jesus, Joh 21, 15-19
Auftrag zum Miteinander
– Wir stehen in eigener Verantwortung – Himmelfahrt: Apg 1, 9 ff
– Beispiele aus der Urgemeinde – Christliche Gemeinschaft erleben: Apg 2, 42 ff
– Konflikte: Apg 6, 1 ff
– Wir gehören zusammen: 1. Kor 12, 12 ff
Mose: Weg in die Freiheit
– Menschen herrschen über Rechtlose – Frauen wagen Widerstand: Ex 1
– Mose wird gerettet: Ex 2
– Gott stellt sich vor: Ex 3
– Auszug aus Ägypten: Ex 7-12 i. A.; Ex 15, 21
– Der Bund zwischen Gott und Israel: Ex 19
– Die neue Lebensordnung: Ex 20
Taufe und Abendmahl
– Taufe Jesu am Jordan
– Die Taufe: Mt 28, 16-20
– Das Abendmahl: Mt 26, 17-30
Weihnachten: Verheißung und Erfüllung
– Zacharias und Elisabeth: Lk 1, 5-25
– Das Magnifikat: Lk 1, 46-55
Passion – Ostern: Auferstehung als Neubeginn
– Jesus in Jerusalem: Tempelreinigung, Fußwaschung
– Das Osterevangelium
– Osterfreude
Die Kirche
– Glaubensbekenntnis(se)
– Der Glaube kommt überall hin: Mt 28, 18-20
– Pfingsten: Apg 2, 1 ff
– Der Kämmerer aus Äthiopien: Apg 8, 26-39
Reformation
– Angst: Das Zeitgefühl im Spätmittelalter
– Die Entdeckung der Bibel
– Konsequenzen der Reformation – persönliche, gesellschaftliche, kirchliche
– Neue Medien und Gesellschaften – Digitalisierung
Die eine Welt
– Viele Welten in der Einen Welt
– Einander brauchen und miteinander leben: wirtschaftliche und soziale Verflochtenheit
– Die Verheißung Gottes auf einen neuen Himmel und eine neue Erde: Jes 65, 17 ff
Kinder anderer Religionen
– Weltreligionen
– Goldene Regel
Anlage 2
Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht in der Mittelschule, Sonderschule (ab der 5. Schulstufe) und der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule
Anl. 2
Bildungs- und Lehraufgabe
Anl. 2
Der evangelische Religionsunterricht hat Teil am allgemeinen Bildungsziel der Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. I Nr. 242/1962) und leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn unterstützt. Neben der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, emotionaler und methodischer Kompetenz, sowie dem Erwerb von Kenntnissen, kann der Religionsunterricht insbesondere Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen im privaten und schulischen Leben anbieten.
Der evangelische Religionsunterricht an der Schule ist doppelt begründet: Einerseits im Verkündigungs- und Bildungsauftrag der Kirche, andererseits im Erziehungs- und Bildungsauftrag der öffentlichen Schule. Er nimmt als eigenes Fach die religiöse und ethische Dimension des umfassenden Bildungsauftrages der Schule wahr. Er bietet den Schüler*innen eine Begegnung mit der biblischen Verkündigung, wie sie in der Heiligen Schrift und in den Bekenntnissen bezeugt wird, sowie eine Begegnung mit dem Bildungsauftrag der Gesellschaft in einem gegenseitigen Dialog. In der Auseinandersetzung mit religiösen und ethischen Themen lernen sie Möglichkeiten der persönlichen Orientierung und Sinnfindung kennen, erproben ihre Fähigkeit zu Verständigung und Toleranz und üben sich in Solidarität.
Der evangelische Religionsunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern sich selbst und andere als Geschöpfe Gottes mit individuellen Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Er bestärkt sie im Sinne der Inklusion, sich und andere anzunehmen und im Blick auf gemeinsame Aufgaben Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen. Er unterstützt die Heranwachsenden dabei, den Glauben als Möglichkeit zu entdecken, die Wirklichkeit zu deuten, ihr Leben zu gestalten und religiöse Sprach- und Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln. Er fördert die Rückbesinnung auf die eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln und eröffnet Räume des interreligiösen und interkulturellen Lernens. Er beteiligt sich an der Gestaltung der Schule als Lebens- und Erfahrungsraum, insbesondere durch die Mitgestaltung von Festen, Feiern und Gottesdiensten.
Kompetenzmodell
Anl. 2
Der evangelische Religionsunterricht unterstützt den Erwerb von prozessorientierten Kompetenzen in folgenden Kompetenzbereichen:
– Wahrnehmen und beschreiben (Perzeption)
– Verstehen und deuten (Kognition)
– Gestalten und handeln (Performanz)
– Kommunizieren und (be)urteilen (Interaktion)
– Teilhaben und entscheiden (Partizipation)
Dabei greift der evangelische Religionsunterricht auf folgende inhaltsbezogene Kompetenzdimensionen von Religion zurück:
– Menschen und ihre Lebensorientierung
– Gelehrte und gelebte Bezugsreligion
– Religion in Gesellschaft und Kultur
– Religiöse und weltanschauliche Vielfalt
Grundkompetenzen
Anl. 2
Der evangelische Religionsunterricht will Schülerinnen und Schüler zu folgende Kompetenzen führen:
– Sich selbst und das eigene Lebensumfeld offen und differenziert wahrnehmen
– Beziehungen achtsam und wertschätzend gestalten
– Grundlagen und Grundformen evangelischen Glaubens verstehen
– Ausdrucksformen des Glaubens kennen, reflektieren, gestalten
– Inhalte und Deutungsmuster eigener und anderer Konfessionen/Religionen/Weltanschauungen kennen und respektvoll kommunizieren sowie Zweifel und Kritik artikulieren
– Herausforderungen unserer Welt wahrnehmen, auf Grund des evangelischen Glaubens Stellung beziehen und ethisch verantwortlich handeln
Didaktische Grundsätze
Anl. 2
1. Die Lebenswelten und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer stehen im Mittelpunkt. Sie sind Ausgangspunkt und Ziel zugleich.
2. Der Religionsunterricht nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.
3. Diese Auseinandersetzung führt alle im Lernprozess Beteiligten zu einem neuen, eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst, zu einer offenen Haltung der Umwelt gegenüber und zum Dialog mit Menschen, die anders sind als sie selbst.
4. Die Lehrerinnen und Lehrer im Unterrichtsgegenstand Evangelische Religion bieten vielfältige, schulartspezifische, individualisierte, subjektbezogene Lernformen. Die didaktisch-methodischen Entscheidungen der Lehrinnen und Lehrer werden in theologischer Verantwortung, die einerseits der Bibel und den Bekenntnisschriften und andererseits einer ökumenischen bzw. interreligiösen Dialogfähigkeit verpflichtet sind, und unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten (Groß-/Kleingruppen, Anzahl der Wochenstunden, oftmals jahrgangs- und schulübergreifend, Stadt/Land, Diasporasituation, regionale Besonderheiten) getroffen. Blockungen von Unterrichtsstunden zu größeren Einheiten können unter bestimmten organisatorischen und pädagogischen Bedingungen sinnvoll sein.
Zentrales fachliches Konzept
Anl. 2
Der evangelische Religionsunterricht leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn begleitet, Kommunikation einübt, die Stellung des Menschen in der Gesellschaft kritisch wahrnimmt, ein förderliches Verhältnis zu Natur und Technik herstellt und Kreativität ganzheitlich Raum gibt. Er nimmt Schülerinnen und Schüler in ihrer Einzigartigkeit wahr und öffnet einen Raum für existenzielle Fragen und ihre spirituellen Dimensionen. Neben der Entwicklung von Selbst-, Sozial-, emotionaler und methodischer Kompetenz bietet er insbesondere Orientierung, die in christliche Tradition und das reformatorische Erbe eingebettet ist, sowie Hilfe zur Lebensgestaltung und zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen. Er fördert eine Kultur des Fragens und der kritischen Auseinandersetzung sowie des Miteinanders und der Solidarität.
Der evangelische Religionsunterricht begleitet den altersspezifischen Entwicklungsprozess der Schülerinnen und Schüler von Einstellungen und Verhaltensweisen zu religiösen und ethischen Themen. Dabei wird angestrebt, aus dem vermittelten Wissen eine grundlegende Bedeutung für den Einzelnen und sein Wirken in der Gesellschaft zu erreichen.
Kompetenzbeschreibungen pro Schulstufe
Anl. 2
Es gelten die sechs Grundkompetenzen für alle Schulstufen.
Anwendungsbereich
Anl. 2
Für jede Schulstufe umfasst der Lehrplan zwei Lernschwerpunkte, die sich jeweils in mehrere Kernbereiche untergliedern. Es ist verbindlich, in der jeweiligen Schulstufe zwei Kernbereiche aus beiden Lernschwerpunkten zu unterrichten. Je nach Maßgabe der Stundenanzahl und der Gruppensituation werden weitere Kernbereiche aus beiden Lernschwerpunkten behandelt.
Jeder Kernbereich umfasst mehrere mögliche Themenfelder, die der Unterrichtsgruppe zur Auswahl stehen, aber auch ergänzt werden können. Es wird von der jeweiligen Situation einer Unterrichtsgruppe abhängen, welches Themenfeld sich für deren Lernstand anbietet.
In der praktischen Umsetzung soll die Differenziertheit der Unterrichtssituation wahr- und ernstgenommen werden, wodurch sich unterschiedliche Schwerpunktsetzungen ergeben können.
Für alle Kompetenz- und Inhaltsformulierungen des Lehrplanes gilt folgendes Prinzip: Die Aufstellung beschreibt keine Reihenfolge der einzelnen Elemente, sondern fordert deren Verschränkung. Die Inhalte sind den Grundkompetenzen zuzuordnen.
Für die 9. Schulstufe der Sonderschule für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf und im Berufsvorbereitungsjahrgang der Sonderschule gilt:
Die Anwendungsbereiche bestehen in einer Vertiefung von Inhalten aus den vorangegangenen Semestern. Diese werden von der Lehrkraft unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler und unter Bedachtnahme auf die konkrete Unterrichtssituation sowie den Schulschwerpunkt am Beginn des 1. Semesters festgelegt und bekanntgemacht.
Lehrstoff
Anl. 2
1. Klasse: „Gott und Mensch“
Lernschwerpunkt: Ich – Du – Wir
Kernbereich 1
– Einmalig und von Gott geliebt
– Ankommen in der neuen Schule/Klasse
– (Geschlechter-)Rollen, Familie, Freizeit
– Kinderrechte
Kernbereich 2
– Mein religiöser Hintergrund – religiöse Identität
– Die Frage nach Gott
– Evangelisch – Katholisch
– Taufe
– Weggeschichten: Menschen erfahren, dass Gott begleitet
Kernbereich 3
– Leben in einer Gruppe
– Alltag leben und Feste feiern
– Christliche Lebensgestaltung: Rituale, Gebet, Spiritualität, Brauchtum
– Musik und Lieder
Lernschwerpunkt: Gott erfahren
Kernbereich 1
– Gotteserfahrungen und Gottesbilder/Menschenbilder
– Entstehung und Aufbau der Bibel: Sprachen, Überlieferungsprozess, Kanon
– Bibel lesen und verstehen: Sprachen, Übersetzungen, Auslegungen
Kernbereich 2
– Gott und sein Volk Israel: Mose-Geschichten
– Jesus – die Nähe Gottes: Weihnachten, Ostern
– Die Freiheit gestalten: Zehn Gebote
Kernbereich 3
– Gottes wunderbare Schöpfung
– Bildhafte Sprache der Schöpfungstexte: Schöpfungsgeschichten und Schöpfungsmythen
– Die Menschen in der Schöpfung: Gottebenbildlichkeit
– Umgang mit der Schöpfung, Klimagerechtigkeit
2. Klasse: „Jesus und Kirche“
Lernschwerpunkt: Jesus
Kernbereich 1
– Zeit und Umwelt Jesu: jüdischer Glaube, religiöse Gruppen
– Jesus der Mensch, der Gottessohn und der Messias
– Jesusgeschichten: Bergpredigt, Seligpreisungen, Jesus und die Ausgestoßenen
– Jesus fordert heraus: Reich-Gottes-Gleichnisse, Streitgespräche, Wundergeschichten
Kernbereich 2
– Tod und Auferstehung
– Das Abendmahl
– Unsere Glaubensbekenntnisse: Entstehung und Bedeutung
– Symbole als Sprache der Religion
Lernschwerpunkt: Christsein in der Welt
Kernbereich 1
– Anfänge des Christentums: Pfingsten, der Apostel Paulus
– Christenverfolgungen damals und heute
– Kirche und Staat
Kernbereich 2
– Mut haben, anders zu leben: Franz von Assisi, Mönchtum
– Christliche Spiritualität: Evang. Liedtradition, Konfirmationszeit, Taizé
Kernbereich 3
– Menschen für Menschen: Diakonie: Geschichte und Gegenwart
– Christ werden: Mission: Geschichte, Konzepte, Projekte
– Entwicklungszusammenarbeit: global denken – lokal handeln
3. Klasse: „Identität und Begegnung“
Lernschwerpunkt: Evangelisch-Sein
Kernbereich 1
– Die Reformation: Rechtfertigung, Luther, Zwingli, Calvin
– Evangelische Vielfalt in Österreich: Lutheraner, Reformierte, Methodisten
Kernbereich 2
– Evangelisch in Österreich in Geschichte und Gegenwart
– Evangelisch und Katholisch
Kernbereich 3
– Evangelische Bibelverständnisse
– Evangelische Identität: religiöser Stammbaum, lokale Kirchengeschichte, meine Pfarrgemeinde
Lernschwerpunkt: Kirchen und Religionsgemeinschaften
Kernbereich 1
– Andere christliche Kirchen: Orthodoxe Kirchen, Altkatholiken, Freikirchen
– Geschichte der Ökumene, ökumenisch lernen und handeln
– Dialog der Konfessionen: Miteinander reden, miteinander leben und feiern
Kernbereich 2
– Grundzüge des Judentums
– Grundzüge des Islam
– Dialog der Religionen: Miteinander reden, miteinander leben und feiern
Kernbereich 3
– Grundzüge des Hinduismus
– Grundzüge des Buddhismus
4. Klasse: „Freiheit und Verantwortung“
Lernschwerpunkt: Freiheit gestalten
Kernbereich 1
– Persönlichkeitsentwicklung: Stärken und Schwächen – Träume und Ziele
– Berufsorientierung: Leistung und Versagen
– Freundschaft, Liebe, Partnerschaft, Sexualität (LGBTQ)
– Orientierung an anderen: Idole, Peergroup, Werbung, Medien
Kernbereich 2
– Zehn Gebote, Doppelgebot der Liebe
– Christliche Werte leben: konkrete Lebensgestaltung
– Verantwortung für die Welt
– Gerechtigkeit, Gewaltlosigkeit und Frieden: Die Propheten, Bergpredigt, M.L. King, M. Gandhi
Kernbereich 3
– Auf der Suche nach Gott, Zweifel an Gott
– Gottesvorstellungen der Menschen
– Grenzüberschreitungen: „Sündenfall“, Turmbau zu Babel
– Schuld und Vergebung
– Umgang mit Leid und Tod: Theodizee-Frage
Lernschwerpunkt: Ambivalenz von Religion
Kernbereich 1
– Die Versprechen neuer Weltdeutungen
– Destruktive Formen von Religion
Kernbereich 2
– Kreuzzüge, Hexenverfolgung, Antisemitismus
– Evangelische Kirche und Nationalsozialismus
Kernbereich 3
– Glaube und Wissenschaft
– Religiöser Fundamentalismus
Anlage 3
Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schule einschließlich deren Sonderformen
Anl. 3
Bildungs- und Lehraufgabe
Anl. 3
Der evangelische Religionsunterricht hat Teil am allgemeinen Bildungsziel der Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. I Nr. 242/1962) und leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn unterstützt. Neben der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, emotionaler und methodischer Kompetenz sowie dem Erwerb von Kenntnissen, kann der Religionsunterricht insbesondere Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen im privaten und schulischen Leben anbieten.
Der evangelische Religionsunterricht an der Schule ist doppelt begründet: Einerseits im Verkündigungs- und Bildungsauftrag der Kirche, andererseits im Erziehungs- und Bildungsauftrag der öffentlichen Schule. Er nimmt als eigenes Fach die religiöse und ethische Dimension des umfassenden Bildungsauftrages der Schule wahr. Er bietet den Schülerinnen und Schülern eine Begegnung mit der biblischen Verkündigung, wie sie in der Heiligen Schrift und in den Bekenntnissen bezeugt wird, sowie eine Begegnung mit dem Bildungsauftrag der Gesellschaft in einem gegenseitigen Dialog. In der Auseinandersetzung mit religiösen und ethischen Themen lernen sie Möglichkeiten der persönlichen Orientierung und Sinnfindung kennen, erproben ihre Fähigkeit zu Verständigung und Toleranz und üben sich in Solidarität.
Der evangelische Religionsunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern sich selbst und andere als Geschöpfe Gottes mit individuellen Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Er bestärkt sie im Sinne der Inklusion, sich und andere anzunehmen und im Blick auf gemeinsame Aufgaben Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen. Er unterstützt die Heranwachsenden dabei, den Glauben als Möglichkeit zu entdecken, die Wirklichkeit zu deuten, ihr Leben zu gestalten und religiöse Sprach- und Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln. Er fördert die Rückbesinnung auf die eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln und eröffnet Räume des interreligiösen und interkulturellen Lernens. Er beteiligt sich an der Gestaltung der Schule als Lebens- und Erfahrungsraum, insbesondere durch die Mitgestaltung von Festen, Feiern und Gottesdiensten.
Kompetenzmodell
Anl. 3
Der evangelische Religionsunterricht unterstützt den Erwerb von prozessorientierten Kompetenzen in folgenden Kompetenzbereichen:
– Wahrnehmen und beschreiben (Perzeption)
– Verstehen und deuten (Kognition)
– Gestalten und handeln (Performanz)
– Kommunizieren und (be)urteilen (Interaktion)
– Teilhaben und entscheiden (Partizipation)
Dabei greift der evangelische Religionsunterricht auf folgende inhaltsbezogene Kompetenzdimensionen von Religion zurück:
– Menschen und ihre Lebensorientierung
– Gelehrte und gelebte Bezugsreligion
– Religion in Gesellschaft und Kultur
– Religiöse und weltanschauliche Vielfalt
Grundkompetenzen
Anl. 3
Der evangelische Religionsunterricht will Schülerinnen und Schüler zu folgende Kompetenzen führen:
– Sich selbst und das eigene Lebensumfeld offen und differenziert wahrnehmen
– Beziehungen achtsam und wertschätzend gestalten
– Grundlagen und Grundformen evangelischen Glaubens verstehen
– Ausdrucksformen des Glaubens kennen, reflektieren, gestalten
– Inhalte und Deutungsmuster eigener und anderer Konfessionen/Religionen/Weltanschauungen kennen und respektvoll kommunizieren sowie Zweifel und Kritik artikulieren
– Herausforderungen unserer Welt wahrnehmen, auf Grund des evangelischen Glaubens Stellung beziehen und ethisch verantwortlich handeln
Didaktische Grundsätze
Anl. 3
1. Die Lebenswelten und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer stehen im Mittelpunkt. Sie sind Ausgangspunkt und Ziel zugleich.
2. Der Religionsunterricht nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.
3. Diese Auseinandersetzung führt alle im Lernprozess Beteiligten zu einem neuen, eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst, zu einer offenen Haltung der Umwelt gegenüber und zum Dialog mit Menschen, die anders sind als sie selbst.
4. Die Lehrerinnen und Lehrer im Unterrichtsgegenstand Evangelische Religion bieten vielfältige, schulartspezifische, individualisierte, subjektbezogene Lernformen. Die didaktisch-methodischen Entscheidungen der Lehrerinnen und Lehrer werden in theologischer Verantwortung, die einerseits der Bibel und den Bekenntnisschriften und andererseits einer ökumenischen bzw. interreligiösen Dialogfähigkeit verpflichtet sind, und unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten (Groß-/Kleingruppen, Anzahl der Wochenstunden, oftmals jahrgangs- und schulübergreifend, Stadt/Land, Diasporasituation, regionale Besonderheiten) getroffen. Blockungen von Unterrichtsstunden zu größeren Einheiten können unter bestimmten organisatorischen und pädagogischen Bedingungen sinnvoll sein.
Zentrales fachliches Konzept
Anl. 3
Der evangelische Religionsunterricht leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn begleitet, Kommunikation einübt, die Stellung des Menschen in der Gesellschaft kritisch wahrnimmt, ein förderliches Verhältnis zu Natur und Technik herstellt und Kreativität ganzheitlich Raum gibt. Er nimmt Schülerinnen und Schüler in ihrer Einzigartigkeit wahr und öffnet einen Raum für existenzielle Fragen und ihre spirituellen Dimensionen. Neben der Entwicklung von Selbst-, Sozial-, emotionaler und methodischer Kompetenz bietet er insbesondere Orientierung, die in christliche Tradition und das reformatorische Erbe eingebettet ist, sowie Hilfe zur Lebensgestaltung und zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen. Er fördert eine Kultur des Fragens und der kritischen Auseinandersetzung sowie des Miteinanders und der Solidarität.
Der evangelische Religionsunterricht begleitet den altersspezifischen Entwicklungsprozess der Schülerinnen und Schüler von Einstellungen und Verhaltensweisen zu religiösen und ethischen Themen. Dabei wird angestrebt, aus dem vermittelten Wissen eine grundlegende Bedeutung für den Einzelnen und sein Wirken in der Gesellschaft zu erreichen.
Kompetenzbeschreibungen pro Schulstufe
Anl. 3
Es gelten die sechs Grundkompetenzen für alle Schulstufen.
Interreligiös vereinbarte Kompetenzen
Anl. 3
In Hinblick auf die kompetenzorientierte Reifeprüfung sind die 14 interreligiös vereinbarten Kompetenzen bei der Erarbeitung des Lehrstoffs zu berücksichtigen. Die insbesondere im Hinblick auf die Reifeprüfung zu erwerbenden Kompetenzen sind folgende:
– Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, sich selbst, ihr Lebensumfeld und die Welt mit ihren Chancen, Problemen, Grenzen und Entwicklungsmöglichkeiten offen und differenziert wahrzunehmen und diese Wahrnehmung zum Ausdruck zu bringen.
– Die Schülerinnen und Schüler können religiös bedeutsame Phänomene wahrnehmen. Sie (er)kennen und verstehen Sprach-, Kommunikations- und Gestaltungsformen, die für das religiöse Selbst- und Weltverständnis charakteristisch sind.
– Die Schülerinnen und Schüler erkennen die vielfältigen Dimensionen religiösen Denkens und Handelns und reflektieren die unterschiedlichen Zugänge zur Religion sowie verschiedene Ausdrucksformen von Spiritualität.
– Die Schülerinnen und Schüler können die zentrale Botschaft, die Grundbegriffe, die Aussagen der wichtigsten Texte und Lehren, sowie entscheidende Phasen und geschichtliche Schlüsselereignisse ihrer Religion in ihrer konfessionellen Ausprägung wiedergeben und deuten sowie Bezüge zu anderen Religionen oder Konfessionen herstellen. Sie können in der Fülle des Einzelnen religionsspezifische und theologische Leitmotive entdecken.
– Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, zwischen verschiedenen kulturellen Ausprägungen ihrer Religion in ihrer konfessionellen Ausprägung zu differenzieren, deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu erkennen und sensibel darzustellen.
– Die Schülerinnen und Schüler können Grundformen religiöser Praxis (zB Rituale sowie religiöse Riten und Feiern) in ihrer allgemeinen und persönlichen Bedeutung beschreiben und reflektieren.
– Die Schülerinnen und Schüler können eigene religiöse Vorstellungen auf Grund der zentralen Deutungsmuster ihrer Religion in ihrer konfessionellen Ausprägung reflektieren. Sie können wichtige Grundlagen anderer Religionen, Konfessionen oder Weltanschauungen darlegen.
– Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, die zentralen Deutungsmuster ihrer Religion in ihrer konfessionellen Ausprägung mit den Deutungsmustern anderer religiöser Traditionen, Weltanschauungen und Weltbilder in Beziehung zu setzen.
– Auf Basis ihres Wissens und der erworbenen dialogischen Grundhaltung sind die Schülerinnen und Schüler in der Lage, in der (religions)pluralen Gesellschaft mit Angehörigen anderer Kulturen, Konfessionen und Religionen respektvoll zu kommunizieren.
– Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene (religiös fundierte) Modelle ethischen Handelns beschreiben und beurteilen.
– Die Schülerinnen und Schüler sind fähig, auf der Basis religiöser Grundwerte zu ethischen Konflikten sowie den damit verbundenen gesellschaftlichen Diskursen Stellung zu nehmen.
– Die Schülerinnen und Schüler sind fähig, die zentrale Botschaft und die Deutungsmuster ihrer Religion in ihrer konfessionellen Ausprägung als relevant für das Leben des oder der Einzelnen und das Leben in der Gemeinschaft aufzuzeigen und zu würdigen.
– Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, in (inter)kulturellen und ethischen Herausforderungen unserer Welt Handlungsoptionen zu entwickeln und zu begründen, sowie Möglichkeiten von eigenem verantwortlichem Handeln zu beschreiben.
– Die Schülerinnen und Schüler können einen verantwortlichen Umgang mit Mensch und Natur darlegen.
Anwendungsbereiche
Anl. 3
In Hinblick auf die Mindestanzahl der zu behandelnden Themen wird auf die entsprechende Prüfungsordnung zur Reifeprüfung verwiesen. Die wesentlichen Bereiche sind anhand folgender Inhalte zu konzipieren und den Grundkompetenzen zuzuordnen.
Lehrstoff
Anl. 3
5. Klasse:
1. und 2. Semester:
– Reformation: Geschichtliche Persönlichkeiten und Vorbilder; Rechtfertigungslehre damals und heute
– Weltreligionen: Islam
– Leben und Botschaft Jesu
– Umgang mit Verschiedenartigkeiten in Religion und Gesellschaft
– Die Arbeit der Diakonie
– Kirchen im Nationalsozialismus
– Bewahrung der Schöpfung
6. Klasse:
1. Semester:
– Gewalt und Gewaltfreiheit
– Geschichte und Botschaft des AT
– Weltreligionen: Judentum
– Ökumene
2. Semester:
– Christliche Feste und Rituale
– Protestantismus in Österreich
– Der Mensch in seiner Geschöpflichkeit
7. Klasse:
1. Semester:
– Religion in der Gegenwartskultur
– Evangelische Kirchen in Österreich
– Religiöse Sondergemeinschaften und Weltanschauungen
– Bioethik
2. Semester:
– Weltreligionen: Hinduismus und Buddhismus
– Umgang mit Leid
– Sterben, Tod und Auferstehungshoffnung
– Schuld und Vergebung, Strafe und Sühne
8. Klasse:
1. Semester:
– Überlieferung und Rezeption der Bibel
– Grundlagen der ethischen Urteilsfindung
– Klassische Positionen der Religionskritik, Agnostizismus, Atheismus
2. Semester:
– Dekalog und Menschenrechte
– Glaube und Naturwissenschaft
– Religiöse Ausdrucksformen in der Kunst
Bei fünfjährigen Schulformen der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen (Werkschulheim, Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik ua.):
9. Klasse:
1. Semester:
Die Anwendungsbereiche bestehen in einer Vertiefung von Inhalten aus den vorangegangenen Semestern. Diese werden von der Lehrkraft unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler und unter Bedachtnahme auf die konkrete Unterrichtssituation sowie den Schulschwerpunkt am Beginn des 1. Semesters der 9. Klasse festgelegt und bekanntgemacht.
2. Semester:
Die Anwendungsbereiche bestehen in einer Vertiefung von Inhalten aus den vorangegangenen Semestern. Diese werden von der Lehrkraft unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler und unter Bedachtnahme auf die konkrete Unterrichtssituation sowie den Schulschwerpunkt am Beginn des 2. Semesters der 9. Klasse festgelegt und bekanntgemacht.
Anlage 4
Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (ausgenommen Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe und Bildungsanstalten für Elementarpädagogik), einschließlich deren Sonderformen sowie an der Polytechnischen Schule und an Berufsschulen
Anl. 4
Bildungs- und Lehraufgabe
Anl. 4
Der evangelische Religionsunterricht hat Teil am allgemeinen Bildungsziel der Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. I Nr. 242/1962) und leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn unterstützt. Neben der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, emotionaler und methodischer Kompetenz sowie dem Erwerb von Kenntnissen, kann der Religionsunterricht insbesondere Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen im privaten, beruflichen und schulischen Leben anbieten.
Der evangelische Religionsunterricht an der Schule ist doppelt begründet: Einerseits im Verkündigungs- und Bildungsauftrag der Kirche, andererseits im Erziehungs- und Bildungsauftrag der öffentlichen Schule. Er nimmt als eigenes Fach die religiöse und ethische Dimension des umfassenden Bildungsauftrages der Schule wahr. Er bietet den Schülerinnen und Schülern eine Begegnung mit der biblischen Verkündigung, wie sie in der Heiligen Schrift und in den Bekenntnissen bezeugt wird, sowie eine Begegnung mit dem Bildungsauftrag der Gesellschaft in einem gegenseitigen Dialog. In der Auseinandersetzung mit religiösen und ethischen Themen im beruflichen Kontext lernen sie Möglichkeiten der persönlichen Orientierung und Sinnfindung kennen, erproben ihre Fähigkeit zu Verständigung und Toleranz und üben sich in Solidarität.
Der evangelische Religionsunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern sich selbst und andere als Geschöpfe Gottes mit individuellen Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Er bestärkt sie im Sinne der Inklusion, sich und andere anzunehmen und im Blick auf gemeinsame Aufgaben Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen. Er unterstützt die Heranwachsenden dabei, den Glauben als Möglichkeit zu entdecken, die Wirklichkeit zu deuten, ihr Leben zu gestalten und religiöse Sprach- und Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln. Er fördert die Rückbesinnung auf die eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln und eröffnet Räume des interreligiösen und interkulturellen Lernens. Er beteiligt sich an der Gestaltung der Schule als Lebens- und Erfahrungsraum, insbesondere durch die Mitgestaltung von Festen, Feiern und Gottesdiensten.
Religiöser Kompetenzerwerb schließt an das Verständnis von Kompetenzorientierung in der beruflichen Bildung. Darüber hinaus gibt es im berufsbildenden Schulwesen spezifische Schularten und Ausbildungsgänge, in denen der religiöse Kompetenzerwerb explizit zum Berufsbild gehört.
Kompetenzmodell
Anl. 4
Der evangelische Religionsunterricht unterstützt den Erwerb von prozessorientierten Kompetenzen in folgenden Kompetenzbereichen:
– Wahrnehmen und beschreiben (Perzeption)
– Verstehen und deuten (Kognition)
– Gestalten und handeln (Performanz)
– Kommunizieren und (be)urteilen (Interaktion)
– Teilhaben und entscheiden (Partizipation)
Dabei greift der evangelische Religionsunterricht auf folgende inhaltsbezogene Kompetenzdimensionen von Religion zurück:
– Menschen und ihre Lebensorientierung
– Gelehrte und gelebte Bezugsreligion
– Religion in Gesellschaft und Kultur
– Religiöse und weltanschauliche Vielfalt
Grundkompetenzen
Anl. 4
Der evangelische Religionsunterricht will Schülerinnen und Schüler zu folgende Kompetenzen führen:
– Sich selbst und das eigene Lebensumfeld offen und differenziert wahrnehmen
– Beziehungen achtsam und wertschätzend gestalten
– Grundlagen und Grundformen evangelischen Glaubens verstehen
– Ausdrucksformen des Glaubens kennen, reflektieren, gestalten
– Inhalte und Deutungsmuster eigener und anderer Konfessionen/Religionen/Weltanschauungen kennen und respektvoll kommunizieren sowie Zweifel und Kritik artikulieren
– Herausforderungen unserer Welt wahrnehmen, auf Grund des evangelischen Glaubens Stellung beziehen und ethisch verantwortlich handeln
Didaktische Grundsätze
Anl. 4
1. Die Lebenswelten und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer stehen im Mittelpunkt. Sie sind Ausgangspunkt und Ziel zugleich.
2. Der Religionsunterricht nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.
3. Diese Auseinandersetzung führt alle im Lernprozess Beteiligten zu einem neuen, eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst, zu einer offenen Haltung der Umwelt gegenüber und zum Dialog mit Menschen, die anders sind als sie selbst.
4. Die Lehrerinnen und Lehrer im Unterrichtsgegenstand Evangelische Religion bieten vielfältige, schulartspezifische, individualisierte, subjektbezogene Lernformen. Die didaktisch-methodischen Entscheidungen der Lehrer*innen werden in theologischer Verantwortung, die einerseits der Bibel und den Bekenntnisschriften und andererseits einer ökumenischen bzw. interreligiösen Dialogfähigkeit verpflichtet sind, und unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten (Groß-/Kleingruppen, Anzahl der Wochenstunden, oftmals jahrgangs- und schulübergreifend, Stadt/Land, Diasporasituation, regionale Besonderheiten) getroffen. Blockungen von Unterrichtsstunden zu größeren Einheiten können unter bestimmten organisatorischen und pädagogischen Bedingungen sinnvoll sein.
Zentrales fachliches Konzept
Anl. 4
Der evangelische Religionsunterricht leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn begleitet, Kommunikation einübt, die Stellung des Menschen in der Gesellschaft kritisch wahrnimmt, ein förderliches Verhältnis zu Natur und Technik herstellt und Kreativität ganzheitlich Raum gibt. Er nimmt Schülerinnen und Schüler in ihrer Einzigartigkeit wahr und öffnet einen Raum für existenzielle Fragen und ihre spirituellen Dimensionen. Neben der Entwicklung von Selbst-, Sozial-, emotionaler und methodischer Kompetenz bietet er insbesondere Orientierung, die in christliche Tradition und das reformatorische Erbe eingebettet ist, sowie Hilfe zur Lebensgestaltung und zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen. Er fördert eine Kultur des Fragens und der kritischen Auseinandersetzung sowie des Miteinanders und der Solidarität.
Der evangelische Religionsunterricht begleitet den altersspezifischen Entwicklungsprozess der Schülerinnen und Schüler von Einstellungen und Verhaltensweisen zu religiösen, ethischen und beruflichen Themen. Dabei wird angestrebt, aus dem vermittelten Wissen eine grundlegende Bedeutung für den Einzelnen und sein Wirken in der Gesellschaft zu erreichen.
Kompetenzbeschreibungen pro Schulstufe
Anl. 4
Es gelten die sechs Grundkompetenzen für alle Schulstufen.
Anwendungsbereiche
Anl. 4
In Verantwortung der Lehrkräfte liegt es, die Ausbildungsschwerpunkte dieses vielfältig gegliederten Schulwesens und die schulspezifischen Schwerpunkte zu berücksichtigen. Dabei ist je nach Anzahl der in der jeweiligen Schulart vorgesehenen Schuljahre eine sinnvolle Auswahl zu treffen. Folgende Inhalte sind den Grundkompetenzen zuzuordnen.
Lehrstoff
Anl. 4
1. Jahrgang bzw. 1. Klasse:
Semester 1 und 2:
– Ich und meine Beziehungen
– Leben und Botschaft Jesu
– Reformation: Geschichtliche Persönlichkeiten und Vorbilder; Rechtfertigungslehre damals und heute
– Basiswissen Bibel
– Weltreligionen: Islam
– Umgang mit Verschiedenartigkeiten in Religion und Gesellschaft
– Diakonie
– Bewahrung der Schöpfung
2. Jahrgang bzw. 2. Klasse:
Semester 3:
– Gewalt und Gewaltfreiheit
– Gerechtigkeitsverständnisse
– Weltreligionen: Judentum
– Kirchen im Nationalsozialismus
Semester 4:
– Protestantismus in Österreich
– Christliche Feste und Rituale
– Ökumene
– Der Mensch in seiner Geschöpflichkeit
3. Jahrgang bzw. 3. Klasse:
Semester 5:
– Gewissen und Gewissenskonflikte anhand von Biographien
– Evangelische Kirchen in Österreich
– Arbeit, Arbeitslosigkeit, Freizeit
Semester 6:
– Weltreligionen: Buddhismus
– Sterben, Tod und Auferstehungshoffnung
– Gelingendes Leben: Träume und Sinnsuche
– Religiöse Sondergemeinschaften und Weltanschauungen
4. Jahrgang bzw. 4. Klasse:
Semester 7:
– Schuld und Vergebung, Strafe und Sühne
– Bioethik
– Überlieferung und Rezeption der Bibel
Semester 8:
– Dekalog und Menschenrechte
– Glaube und Naturwissenschaft
– Religiöse Ausdrucksformen in der Kunst
5. Jahrgang bzw. 5. Klasse:
Semester 9:
– Weltreligionen: Hinduismus
– Umgang mit Leid
– Religion, Staat und Politik
Semester 10:
– Religionskritik
– Friedensethik
– Zukunftsentwürfe, Utopien, Apokalypsen
Anlage 5
Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an der Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe sowie an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik einschließlich deren Sonderformen
Anl. 5
Bildungs- und Lehraufgabe
Anl. 5
Der evangelische Religionsunterricht hat Teil am allgemeinen Bildungsziel der Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962) und leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn unterstützt. Neben der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, emotionaler und methodischer Kompetenz, sowie dem Erwerb von Kenntnissen, kann der Religionsunterricht insbesondere Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen im privaten, beruflichen und schulischen Leben anbieten.
Der evangelische Religionsunterricht an der Schule ist doppelt begründet: Einerseits im Verkündigungs- und Bildungsauftrag der Kirche, andererseits im Erziehungs- und Bildungsauftrag der öffentlichen Schule. Er nimmt als eigenes Fach die religiöse und ethische Dimension des umfassenden Bildungsauftrages der Schule wahr. Er bietet den Schülerinnen und Schülern eine Begegnung mit der biblischen Verkündigung, wie sie in der Heiligen Schrift und in den Bekenntnissen bezeugt wird, sowie eine Begegnung mit dem Bildungsauftrag der Gesellschaft in einem gegenseitigen Dialog. In der Auseinandersetzung mit religiösen und berufsethischen Themen lernen sie Möglichkeiten der persönlichen Orientierung und Sinnfindung kennen, erproben ihre Fähigkeit zu Verständigung und Toleranz und üben sich in Solidarität.
Der evangelische Religionsunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern sich selbst und andere als Geschöpfe Gottes mit individuellen Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Er bestärkt sie im Sinne der Inklusion, sich und andere anzunehmen und im Blick auf gemeinsame Aufgaben Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen. Er unterstützt die Heranwachsenden dabei, den Glauben als Möglichkeit zu entdecken, die Wirklichkeit zu deuten, ihr Leben zu gestalten und religiöse Sprach- und Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln. Er fördert die Rückbesinnung auf die eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln und eröffnet Räume des interreligiösen und interkulturellen Lernens. Er beteiligt sich an der Gestaltung der Schule als Lebens- und Erfahrungsraum, insbesondere durch die Mitgestaltung von Festen, Feiern und Gottesdiensten.
Religiöser Kompetenzerwerb schließt an das Verständnis von Kompetenzorientierung in der beruflichen Bildung. Darüber hinaus gehört religiöser Kompetenzerwerb explizit zum angestrebten Bildungsziel und zum Berufsbild der Elementarpädagogik.
Kompetenzmodell
Anl. 5
Der evangelische Religionsunterricht unterstützt den Erwerb von prozessorientierten Kompetenzen in folgenden Kompetenzbereichen:
– Wahrnehmen und beschreiben (Perzeption)
– Verstehen und deuten (Kognition)
– Gestalten und handeln (Performanz)
– Kommunizieren und (be)urteilen (Interaktion)
– Teilhaben und entscheiden (Partizipation)
Dabei greift der evangelische Religionsunterricht auf folgende inhaltsbezogene Kompetenz-dimensionen von Religion zurück:
– Menschen und ihre Lebensorientierung
– Gelehrte und gelebte Bezugsreligion
– Religion in Gesellschaft und Kultur
– Religiöse und weltanschauliche Vielfalt
Grundkompetenzen
Anl. 5
Der evangelische Religionsunterricht will Schülerinnen und Schüler zu folgenden Kompetenzen führen:
– Sich selbst und das eigene Lebensumfeld offen und differenziert wahrnehmen
– Beziehungen achtsam und wertschätzend gestalten
– Grundlagen und Grundformen evangelischen Glaubens verstehen
– Ausdrucksformen des Glaubens kennen, reflektieren, gestalten
– Inhalte und Deutungsmuster eigener und anderer Konfessionen/Religionen/ Weltanschauungen kennen und respektvoll kommunizieren sowie Zweifel und Kritik artikulieren
– Herausforderungen unserer Welt wahrnehmen, auf Grund des evangelischen Glaubens Stellung beziehen und ethisch verantwortlich handeln
Didaktische Grundsätze
Anl. 5
1. Die Lebenswelten und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer stehen im Mittelpunkt. Sie sind Ausgangspunkt und Ziel zugleich.
2. Der Religionsunterricht nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.
3. Diese Auseinandersetzung führt alle im Lernprozess Beteiligten zu einem neuen, eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst, zu einer offenen Haltung der Umwelt gegenüber und zum Dialog mit Menschen, die anders sind als sie selbst.
4. Die Lehrerinnen und Lehrer im Unterrichtsgegenstand Evangelische Religion bieten vielfältige, schulartspezifische, individualisierte, subjektbezogene Lernformen. Die didaktisch-methodischen Entscheidungen der Lehrerinnen und Lehrer werden in theologischer Verantwortung, die einerseits der Bibel und den Bekenntnisschriften und andererseits einer ökumenischen bzw. interreligiösen Dialogfähigkeit verpflichtet sind, und unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten (Groß-/Kleingruppen, Anzahl der Wochenstunden, oftmals jahrgangs- und schulübergreifend, Stadt/Land, Diasporasituation, regionale Besonderheiten) getroffen. Blockungen von Unterrichtsstunden zu größeren Einheiten können unter bestimmten organisatorischen und pädagogischen Bedingungen sinnvoll sein.
5. Die Schülerinnen und Schüler haben es in ihrer praktischen Ausbildung nicht nur mit ihrem eigenen Entwicklungsprozess zu tun, sondern auch mit dem der Kinder. Der evangelische Religionsunterricht bietet deshalb auch religionspädagogische Inhalte, die in der praktischen Arbeit umgesetzt werden können, und die Schülerinnen und Schüler für die Arbeit mit Kindern vorbereiten.
Zentrales fachliches Konzept
Anl. 5
Der evangelische Religionsunterricht leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn begleitet, Kommunikation einübt, die Stellung des Menschen in der Gesellschaft kritisch wahrnimmt, ein förderliches Verhältnis zu Natur und Technik herstellt und Kreativität ganzheitlich Raum gibt. Er nimmt Schülerinnen und Schüler in ihrer Einzigartigkeit wahr und öffnet einen Raum für existenzielle Fragen und ihre spirituellen Dimensionen. Neben der Entwicklung von Selbst-, Sozial-, emotionaler und methodischer Kompetenz bietet er insbesondere Orientierung, die in christliche Tradition und das reformatorische Erbe eingebettet ist, sowie Hilfe zur Lebensgestaltung und zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen. Er fördert eine Kultur des Fragens und der kritischen Auseinandersetzung sowie des Miteinanders und der Solidarität.
Der evangelische Religionsunterricht begleitet den altersspezifischen Entwicklungsprozess der Schülerinnen und Schüler von Einstellungen und Verhaltensweisen zu religiösen, ethischen und beruflichen Themen. Dabei wird angestrebt, aus dem vermittelten Wissen eine grundlegende Bedeutung für den Einzelnen und sein Wirken in der Gesellschaft zu erreichen.
Kompetenzbeschreibungen pro Schulstufe
Anl. 5
Es gelten die sechs Grundkompetenzen für alle Schulstufen.
Anwendungsbereiche
Anl. 5
In Verantwortung der Lehrkräfte liegt es, die Ausbildungsschwerpunkte und die schulspezifischen Schwerpunkte zu berücksichtigen. Dabei ist je nach Anzahl der vorgesehenen Schuljahre eine sinnvolle Auswahl zu treffen. Die folgenden Inhalte sind den Grundkompetenzen zuzuordnen.
Lehrstoff
Anl. 5
1. Jahrgang bzw. 1. Klasse
Semester 1 und 2:
– Ich und meine Beziehungen
– Leben und Botschaft Jesu
– Reformation
– Basiswissen Bibel
– Weltreligionen: Islam
– Umgang mit Verschiedenartigkeiten in den Kinderbetreuungseinrichtungen
– Diakonie und ihre Einrichtungen für Kinder
– Bewahrung der Schöpfung
2. Jahrgang bzw. 2. Klasse
Semester 3:
– Gewalt und Gewaltfreiheit
– Thema „Gerechtigkeit“ in den Kinderbetreuungseinrichtungen
– Weltreligionen: Judentum
– Kirchen im Nationalsozialismus
Semester 4:
– Christliche Feste, Rituale und ihre Anwendung in den Kinderbetreuungseinrichtungen
– Protestantismus in Österreich
– Der Mensch in seiner Geschöpflichkeit
3. Jahrgang bzw. 3. Klasse
Semester 5:
– Gewissen und Gewissenskonflikte anhand von Biographien
– Evangelische Kirchen in Österreich
– Evangelische Religionspädagogik in Kinderbetreuungseinrichtungen
Semester 6:
– Weltreligionen: Buddhismus
– Thema „Sterben, Tod“ in der Elementarpädagogik
– Gelingende Lebensräume für Kinder
– Religiöse Sonderformen und ihre Gefahren für Kinder
4. Jahrgang bzw. 4. Klasse
Semester 7:
– Schuld, Strafe und Vergebung in Erziehungsmodellen
– Bioethik
– Kindgemäßer Zugang zur Bibel
Semester 8:
– Dekalog, Menschenrechte, Kinderrechte
– Glaube und Forschen in den Kinderbetreuungseinrichtungen
– Religiöse Früherziehung
5. Jahrgang bzw. 5. Klasse
Semester 9:
– Weltreligionen: Hinduismus
– Thema „Leid“ in der Elementarpädagogik
– Religion, Staat und Politik
Semester 10:
– Religionskritik
– Thema „Frieden“ in der Elementarpädagogik
– Zukunftsentwürfe, Utopien, Apokalypsen