BundesrechtKundmachungenLehrpläne für den Evangelischen Religionsunterricht

Lehrpläne für den Evangelischen Religionsunterricht

In Kraft seit 11. Dezember 2019
Up-to-date

§ 1

Die nachstehend genannten Lehrpläne für den Evangelischen Religionsunterricht wurden von der Evangelischen Kirche in Österreich erlassen und werden gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

1. Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht in der Volksschule und in Sonderschulen (Grundschule) Anlage 1
2. Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht in der Mittelschule, Sonderschule (ab der 5. Schulstufe) und der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule Anlage 2
3. Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schule einschließlich deren Sonderformen Anlage 3
4. Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (ausgenommen Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe und Bildungsanstalten für Elementarpädagogik), einschließlich deren Sonderformen sowie an der Polytechnischen Schule und an Berufsschulen Anlage 4
5. Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an der Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe sowie an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik einschließlich deren Sonderformen Anlage 5

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt

1. die Anlage 1 betreffend hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 255/2010.

2. die Anlage 2 betreffend hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachungen BGBl. II Nr. 201/2002 und BGBl. II Nr. 255/2010 sowie hinsichtlich des Berufsvorbereitungslehrganges mit Wirksamkeit vom 1. September 2020 an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 479/2001.

3. die Anlage 3 betreffend hinsichtlich der 5. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend bzw. für die in Semester gegliederte Sonderformen der allgemeinbildenden höheren Schule hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2020, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2021 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 279/2016.

4. die Anlage 4 betreffend hinsichtlich des I. Jahrganges bzw. der 1. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge bzw. Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre jahrgangs- bzw. klassenweise aufsteigend bzw. für die in Semester gegliederte Sonderformen hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2020, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2021 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachungen BGBl. Nr. 355/1985, BGBl. II Nr. 236/1997 und BGBl. II Nr. 130/2009.

5. die Anlage 5 betreffend hinsichtlich des I. Jahrganges bzw. der 1. Klasse mit 1. September 2020 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge bzw. Klassen jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September der Folgejahre jahrgangs- bzw. klassenweise aufsteigend bzw. für die in Semester gegliederte Sonderformen hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2020, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2021 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachungen BGBl. Nr. 906/1994, BGBl. II Nr. 327/2004 und BGBl. II Nr. 130/2009.

Anlage 1

Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht in der Volksschule und in Sonderschulen (Grundschule)

Anl. 1

Bildungs- und Lehraufgabe

Anl. 1

Der evangelische Religionsunterricht hat Teil am allgemeinen Bildungsziel der Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962) und leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn unterstützt. Neben der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, emotionaler und methodischer Kompetenz, sowie dem Erwerb von Kenntnissen bietet der Religionsunterricht insbesondere Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen im privaten und schulischen Leben an.

Der evangelische Religionsunterricht an der Schule ist doppelt begründet: Einerseits im Verkündigungs- und Bildungsauftrag der Kirche, andererseits im Erziehungs- und Bildungsauftrag der öffentlichen Schule. Er nimmt als eigenes Fach die religiöse und ethische Dimension des umfassenden Bildungsauftrages der Schule wahr. Er bietet den Schülerinnen und Schülern eine Begegnung mit der biblischen Verkündigung, wie sie in der Heiligen Schrift und in den Bekenntnissen bezeugt wird, sowie eine Begegnung mit dem Bildungsauftrag der Gesellschaft in einem gegenseitigen Dialog. In der Auseinandersetzung mit religiösen und ethischen Themen lernen sie Möglichkeiten der persönlichen Orientierung und Sinnfindung kennen, erproben ihre Fähigkeit zu Verständigung und Toleranz und üben sich in Solidarität.

Der evangelische Religionsunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern sich selbst und andere als Geschöpfe Gottes mit individuellen Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Er bestärkt sie im Sinne der Inklusion, sich und andere anzunehmen und im Blick auf gemeinsame Aufgaben Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen. Er unterstützt die Heranwachsenden dabei, den Glauben als Möglichkeit zu entdecken, die Wirklichkeit zu deuten, ihr Leben zu gestalten und religiöse Sprach- und Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln. Er fördert die Rückbesinnung auf die eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln und eröffnet Räume des interreligiösen und interkulturellen Lernens. Er beteiligt sich an der Gestaltung der Schule als Lebens- und Erfahrungsraum, insbesondere durch die Mitgestaltung von Festen, Feiern und Gottesdiensten.

Kompetenzmodell

Anl. 1

Der evangelische Religionsunterricht unterstützt den Erwerb von prozessorientierten Kompetenzen in folgenden Kompetenzbereichen:

Wahrnehmen und beschreiben (Perzeption)

Verstehen und deuten (Kognition)

Gestalten und handeln (Performanz)

Kommunizieren und (be)urteilen (Interaktion)

Teilhaben und entscheiden (Partizipation)

Dabei greift der evangelische Religionsunterricht auf folgende inhaltsbezogene Kompetenzdimensionen von Religion zurück:

Menschen und ihre Lebensorientierung

Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Religion in Gesellschaft und Kultur

Religiöse und weltanschauliche Vielfalt

Grundkompetenzen

Anl. 1

Der evangelische Religionsunterricht will Schülerinnen und Schüler zu folgende Kompetenzen führen:

Sich selbst und das eigene Lebensumfeld offen und differenziert wahrnehmen

Beziehungen achtsam und wertschätzend gestalten

Grundlagen und Grundformen evangelischen Glaubens verstehen

Ausdrucksformen des Glaubens kennen, reflektieren, gestalten

Inhalte und Deutungsmuster eigener und anderer Konfessionen/Religionen/Weltanschauungen kennen und respektvoll kommunizieren sowie Zweifel und Kritik artikulieren

Herausforderungen unserer Welt wahrnehmen, auf Grund des evangelischen Glaubens Stellung beziehen und ethisch verantwortlich handeln

Didaktische Grundsätze

Anl. 1

1. Die Lebenswelten und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer stehen im Mittelpunkt. Sie sind Ausgangspunkt und Ziel zugleich.

2. Der Religionsunterricht nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

3. Diese Auseinandersetzung führt alle im Lernprozess Beteiligten zu einem neuen, eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst, zu einer offenen Haltung der Umwelt gegenüber und zum Dialog mit Menschen, die anders sind als sie selbst.

4. Die Lehrerinnen und Lehrer im Unterrichtsgegenstand Evangelische Religion bieten vielfältige, schulartspezifische, individualisierte, subjektbezogene Lernformen. Die didaktisch-methodischen Entscheidungen der Lehrer*innen werden in theologischer Verantwortung, die einerseits der Bibel und den Bekenntnisschriften und andererseits einer ökumenischen bzw. interreligiösen Dialogfähigkeit verpflichtet sind, und unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten (Groß-/Kleingruppen, Anzahl der Wochenstunden, oftmals jahrgangs- und schulübergreifend, Stadt/Land, Diasporasituation, regionale Besonderheiten) getroffen. Blockungen von Unterrichtsstunden zu größeren Einheiten können unter bestimmten organisatorischen und pädagogischen Bedingungen sinnvoll sein.

Zentrales fachliches Konzept

Anl. 1

Der evangelische Religionsunterricht leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn begleitet, Kommunikation einübt, die Stellung des Menschen in der Gesellschaft kritisch wahrnimmt, ein förderliches Verhältnis zu Natur und Technik herstellt und Kreativität ganzheitlich Raum gibt. Er nimmt Schülerinnen und Schüler in ihrer Einzigartigkeit wahr und öffnet einen Raum für existenzielle Fragen und ihre spirituellen Dimensionen. Neben der Entwicklung von Selbst-, Sozial-, emotionaler und methodischer Kompetenz bietet er insbesondere Orientierung, die in christliche Tradition und das reformatorische Erbe eingebettet ist, sowie Hilfe zur Lebensgestaltung und zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen. Er fördert eine Kultur des Fragens und der kritischen Auseinandersetzung sowie des Miteinanders und der Solidarität.

Der evangelische Religionsunterricht begleitet den altersspezifischen Entwicklungsprozess der Schülerinnen und Schüler von Einstellungen und Verhaltensweisen zu religiösen und ethischen Themen. Dabei wird angestrebt, aus dem vermittelten Wissen eine grundlegende Bedeutung für den Einzelnen und sein Wirken in der Gesellschaft zu erreichen.

Kompetenzbeschreibungen pro Schulstufe

Anl. 1

Es gelten die sechs Grundkompetenzen für alle Schulstufen.

Anwendungsbereiche

Anl. 1

Für jede Schulstufe umfasst der Lehrplan zehn Lernschwerpunkte, die sich jeweils in mehrere Inhalte untergliedern. Es ist verbindlich in der jeweiligen Schulstufe mindestens sechs Lernschwerpunkte zu unterrichten. Folgende Inhalte sind den Grundkompetenzen zuzuordnen.

Lehrstoff

Anl. 1

Grundstufe I

1. Schulstufe

Ich – Du – Wir

Mein Name ist wichtig

Meine Fähigkeiten – Ich kann viel – Jede/r kann etwas anderes

Wir leben nicht alleine

Zusammen können wir mehr

Jesus: die Nähe Gottes

Jesus sucht Freunde: Mk 1, 16-20

Jesus schenkt Kindern seine Zuneigung: Mk 10, 13-16

Jesus hört Bartimäus: Mk 10, 46-52

Jesus erzählt, wie Gott ist: Luk 15, 1-7

Jesus hilft in der Angst: Mk 4, 36-41

Mut und Vertrauen: Abraham und Sara

Abraham und Sara, Nomaden

Aufbruch ins Unbekannte und Gott begleitet

Abraham stiftet Frieden: Gen 13

Die Verheißung und das Warten: Gen 15; 18

Freude über Isaak: Gen 21

Glauben konkret

Lieder, Gebet, Stille, Tanz, Segen

Vaterunser

Gottesbilder

Weihnachten: Geburtsfest Christi

Advent: Eine Zeit des Wartens und der Freude

Ein Engel kommt zu Maria – Jesus wird geboren: Lk 1, 26-38 und Lk 2, 1-7

Die Hirten hören, sehen und freuen sich: Lk 2, 8 -20

Die Weisen folgen dem Stern: Mt 2, 1-12

Passion – Ostern: Trauer – Freude

Vom Vergehen und Neuwerden

Freunde – Feinde / Freude – Schmerz

Jesus stirbt am Kreuz

Frauen am Grab

Unsere Pfarrgemeinde

Die Pfarrgemeinde: Kirche und Personen

Von Gott und Menschen angenommen: Die Taufe

Der Gottesdienst

Das Reformationsfest

Palästina zur Zeit Jesu

Der Lebensalltag zur Zeit Jesu

Freude an der Schöpfung

Ich bin wunderbar gemacht

Sinneswahrnehmungen

Bedeutung von Sonne und Wasser

Wir zeigen unsere Freude im Lob: Ps 104

Erntedank

Mein Evangelisch-Sein

Mein Zuhause

in der Familie

in der RU-Gruppe

2. Schulstufe

Streit und Versöhnung

Meine Gefühle – deine Gefühle

Streit im Alltag – Regeln zur Fairness

Wir lassen andere Meinungen gelten

Frieden – wie geht das?

Augen haben wie Jesus

Wir nehmen einander wahr – das Symbol Auge

Beim Ungeliebten zu Gast: Lk 19, 1-10

Gebt ihr ihnen zu essen!: Mt 14, 13 ff

Der gute Mensch aus Samarien: Lk 10, 25 ff

Die gekrümmte Frau: Lk 13, 10-13

Füreinander da sein: Mk 2, 1-5.10b-12

„Trotz allem“: Jakob und Esau

Die ungleichen Zwillinge Esau und Jakob: Gen 24; 25 i. A.

Aus Brüdern werden Feinde: Gen 27

Gott will auch Jakob segnen: Gen 28

Jakobs Erlebnisse in der Fremde: Gen 29; 30

Jakob ringt mit Gott – die Brüder versöhnen sich: Gen 32; 33

Beten

Wie wir beten können

Gebet – Hinwendung zu Gott

Gott, wir bringen unsere Klagen vor dich

Psalmen der Bibel

Weihnachten: Fest der Hoffnung

Was mir das Leben schwer macht

Jesaja macht den Menschen Hoffnung: Jes 9

Mit Jesus kommt ein Hoffnungslicht in die Welt

Wie wir füreinander Licht werden können

Passion – Ostern: Verlassen sein – Hoffnung erfahren

Das letzte Abendmahl

Gethsemane: Verlassenheit und Angst

Gefangennahme – Kreuzigung

Emmausjünger

Evangelischer Glaube

Die Reformatoren: M. Luther/H. Zwingli

Evangelisch Sein in Österreich

„Evangelisch“ kommt von Evangelium

Taufe und Abendmahl – unsere beiden Sakramente

Glaube und Leben

Lebensbilder in Auswahl: Albert Schweitzer, Elisabeth von Thüringen, Margarete Steiff, Elvine de La Tour, Nikolaus von Myra, Martin von Tours

Zukunft der Schöpfung

Unser Lebensraum

Pflanzen- und Tierwelten und ihre Bedrohung

Der besondere Auftrag des Menschen: Gen 2, 15

Gottes Bund mit Noah: Gen 9, 1-17

Im Haus der Christinnen und Christen

Die Evangelischen Kirchen: A.B., H.B., EMK

Die Katholische Kirche

Die Orthodoxen Kirchen

Ökumene: Gemeinsamkeiten – Unterschiede

Grundstufe II

3. Schulstufe

Leben in Gemeinschaft

Wie Gemeinschaft gelingen kann

Scheitern und schuldig werden

Vergebung ist möglich, weil Gott uns vergibt: Lk 15, 11-32

Gemeinschaft erleben im Abendmahl

Mit Jesus unterwegs zu den Menschen

Ich bin „draußen“ – ich werde hereingenommen

„Komm in die Mitte“: Mk 3, 1-6

Das Vertrauen eines Fremden: Mt 8, 5-13

Die Frau, der Pharisäer und der Rabbi: Lk 7, 36-50

Jesus heilt einen Aussätzigen: Lk 5, 12-16

Mit Gott auf dem Weg: Josef

Josef und seine Brüder; Familienkonflikte: Gen 37

Josefs Erlebnisse in Ägypten: Gen 39; 40

Der Pharao und Josef: Gen 41

Rettung der Familie Jakobs und Versöhnung: Gen 42-46; 50

Klagen über einen Verlust

Die Begrenztheit aller Lebenswege

Wenn Kinder trauern

Vertrauen auf Geborgenheit bei Gott

Weihnachten: Gott als Kind

Was wir brauchen, um gut miteinander zu leben

Der Wunsch nach einem König, der alles richtet: 1. Sam 8

Die Hoffnung auf den Messias

Gott schenkt sich als Kind

Simeon und Hanna: Lk 2, 22-40

Passion – Ostern: Wege ins Leiden – Wege ins Leben

Der Weg nach Jerusalem

Der Weg ans Kreuz

Osterwege

Begegnung des Auferstandenen mit Maria Magdalena: Joh 20, 11-18

Die Begegnung mit Thomas: Joh 20, 24-29

Unsere Pfarrgemeinde – Nachbargemeinde(n) – Diözese, Landeskirche; lokale Kirchengeschichte

Die Inhalte werden bestimmt vom Umfeld des jeweiligen Unterrichtsortes bzw. der Entfernung zur nächsten Evangelischen Pfarrgemeinde. Darauf beruhend wird die lokale Evangelische Kirche, auch in der Weite ihrer Diözese bzw. Landeskirche den Kindern bekannt gemacht.

Bibel

Das Buch der Bücher – erste Begegnung mit der „Heiligen Schrift“

Die Bibel – unser Glaubensbuch (AT, NT, Sprachen ...)

Regeln und Rechte

Regeln für ein gutes Miteinander

Nächstenliebe

Gerechtigkeit

(Cyber-)Mobbing

Kinderrechte

Fremdes wahrnehmen – aufeinander zugehen

Was mir Heimat gibt

Aufeinander zugehen

Ruth – in der Fremde Heimat finden: Rut 1-4

4. Schulstufe

Schuld und Vergebung

Petrus, allein mit seiner Schuld: Mk 14, 66-72

Die Beichte

Vergebung erfahren – erlöst sein: Petrus und Jesus, Joh 21, 15-19

Auftrag zum Miteinander

Wir stehen in eigener Verantwortung – Himmelfahrt: Apg 1, 9 ff

Beispiele aus der Urgemeinde – Christliche Gemeinschaft erleben: Apg 2, 42 ff

Konflikte: Apg 6, 1 ff

Wir gehören zusammen: 1. Kor 12, 12 ff

Mose: Weg in die Freiheit

Menschen herrschen über Rechtlose – Frauen wagen Widerstand: Ex 1

Mose wird gerettet: Ex 2

Gott stellt sich vor: Ex 3

Auszug aus Ägypten: Ex 7-12 i. A.; Ex 15, 21

Der Bund zwischen Gott und Israel: Ex 19

Die neue Lebensordnung: Ex 20

Taufe und Abendmahl

Taufe Jesu am Jordan

Die Taufe: Mt 28, 16-20

Das Abendmahl: Mt 26, 17-30

Weihnachten: Verheißung und Erfüllung

Zacharias und Elisabeth: Lk 1, 5-25

Das Magnifikat: Lk 1, 46-55

Passion – Ostern: Auferstehung als Neubeginn

Jesus in Jerusalem: Tempelreinigung, Fußwaschung

Das Osterevangelium

Osterfreude

Die Kirche

Glaubensbekenntnis(se)

Der Glaube kommt überall hin: Mt 28, 18-20

Pfingsten: Apg 2, 1 ff

Der Kämmerer aus Äthiopien: Apg 8, 26-39

Reformation

Angst: Das Zeitgefühl im Spätmittelalter

Die Entdeckung der Bibel

Konsequenzen der Reformation – persönliche, gesellschaftliche, kirchliche

Neue Medien und Gesellschaften – Digitalisierung

Die eine Welt

Viele Welten in der Einen Welt

Einander brauchen und miteinander leben: wirtschaftliche und soziale Verflochtenheit

Die Verheißung Gottes auf einen neuen Himmel und eine neue Erde: Jes 65, 17 ff

Kinder anderer Religionen

Weltreligionen

Goldene Regel

Anlage 2

Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht in der Mittelschule, Sonderschule (ab der 5. Schulstufe) und der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule

Anl. 2

Bildungs- und Lehraufgabe

Anl. 2

Der evangelische Religionsunterricht hat Teil am allgemeinen Bildungsziel der Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. I Nr. 242/1962) und leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn unterstützt. Neben der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, emotionaler und methodischer Kompetenz, sowie dem Erwerb von Kenntnissen, kann der Religionsunterricht insbesondere Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen im privaten und schulischen Leben anbieten.

Der evangelische Religionsunterricht an der Schule ist doppelt begründet: Einerseits im Verkündigungs- und Bildungsauftrag der Kirche, andererseits im Erziehungs- und Bildungsauftrag der öffentlichen Schule. Er nimmt als eigenes Fach die religiöse und ethische Dimension des umfassenden Bildungsauftrages der Schule wahr. Er bietet den Schüler*innen eine Begegnung mit der biblischen Verkündigung, wie sie in der Heiligen Schrift und in den Bekenntnissen bezeugt wird, sowie eine Begegnung mit dem Bildungsauftrag der Gesellschaft in einem gegenseitigen Dialog. In der Auseinandersetzung mit religiösen und ethischen Themen lernen sie Möglichkeiten der persönlichen Orientierung und Sinnfindung kennen, erproben ihre Fähigkeit zu Verständigung und Toleranz und üben sich in Solidarität.

Der evangelische Religionsunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern sich selbst und andere als Geschöpfe Gottes mit individuellen Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Er bestärkt sie im Sinne der Inklusion, sich und andere anzunehmen und im Blick auf gemeinsame Aufgaben Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen. Er unterstützt die Heranwachsenden dabei, den Glauben als Möglichkeit zu entdecken, die Wirklichkeit zu deuten, ihr Leben zu gestalten und religiöse Sprach- und Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln. Er fördert die Rückbesinnung auf die eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln und eröffnet Räume des interreligiösen und interkulturellen Lernens. Er beteiligt sich an der Gestaltung der Schule als Lebens- und Erfahrungsraum, insbesondere durch die Mitgestaltung von Festen, Feiern und Gottesdiensten.

Kompetenzmodell

Anl. 2

Der evangelische Religionsunterricht unterstützt den Erwerb von prozessorientierten Kompetenzen in folgenden Kompetenzbereichen:

Wahrnehmen und beschreiben (Perzeption)

Verstehen und deuten (Kognition)

Gestalten und handeln (Performanz)

Kommunizieren und (be)urteilen (Interaktion)

Teilhaben und entscheiden (Partizipation)

Dabei greift der evangelische Religionsunterricht auf folgende inhaltsbezogene Kompetenzdimensionen von Religion zurück:

Menschen und ihre Lebensorientierung

Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Religion in Gesellschaft und Kultur

Religiöse und weltanschauliche Vielfalt

Grundkompetenzen

Anl. 2

Der evangelische Religionsunterricht will Schülerinnen und Schüler zu folgende Kompetenzen führen:

Sich selbst und das eigene Lebensumfeld offen und differenziert wahrnehmen

Beziehungen achtsam und wertschätzend gestalten

Grundlagen und Grundformen evangelischen Glaubens verstehen

Ausdrucksformen des Glaubens kennen, reflektieren, gestalten

Inhalte und Deutungsmuster eigener und anderer Konfessionen/Religionen/Weltanschauungen kennen und respektvoll kommunizieren sowie Zweifel und Kritik artikulieren

Herausforderungen unserer Welt wahrnehmen, auf Grund des evangelischen Glaubens Stellung beziehen und ethisch verantwortlich handeln

Didaktische Grundsätze

Anl. 2

1. Die Lebenswelten und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer stehen im Mittelpunkt. Sie sind Ausgangspunkt und Ziel zugleich.

2. Der Religionsunterricht nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

3. Diese Auseinandersetzung führt alle im Lernprozess Beteiligten zu einem neuen, eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst, zu einer offenen Haltung der Umwelt gegenüber und zum Dialog mit Menschen, die anders sind als sie selbst.

4. Die Lehrerinnen und Lehrer im Unterrichtsgegenstand Evangelische Religion bieten vielfältige, schulartspezifische, individualisierte, subjektbezogene Lernformen. Die didaktisch-methodischen Entscheidungen der Lehrinnen und Lehrer werden in theologischer Verantwortung, die einerseits der Bibel und den Bekenntnisschriften und andererseits einer ökumenischen bzw. interreligiösen Dialogfähigkeit verpflichtet sind, und unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten (Groß-/Kleingruppen, Anzahl der Wochenstunden, oftmals jahrgangs- und schulübergreifend, Stadt/Land, Diasporasituation, regionale Besonderheiten) getroffen. Blockungen von Unterrichtsstunden zu größeren Einheiten können unter bestimmten organisatorischen und pädagogischen Bedingungen sinnvoll sein.

Zentrales fachliches Konzept

Anl. 2

Der evangelische Religionsunterricht leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn begleitet, Kommunikation einübt, die Stellung des Menschen in der Gesellschaft kritisch wahrnimmt, ein förderliches Verhältnis zu Natur und Technik herstellt und Kreativität ganzheitlich Raum gibt. Er nimmt Schülerinnen und Schüler in ihrer Einzigartigkeit wahr und öffnet einen Raum für existenzielle Fragen und ihre spirituellen Dimensionen. Neben der Entwicklung von Selbst-, Sozial-, emotionaler und methodischer Kompetenz bietet er insbesondere Orientierung, die in christliche Tradition und das reformatorische Erbe eingebettet ist, sowie Hilfe zur Lebensgestaltung und zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen. Er fördert eine Kultur des Fragens und der kritischen Auseinandersetzung sowie des Miteinanders und der Solidarität.

Der evangelische Religionsunterricht begleitet den altersspezifischen Entwicklungsprozess der Schülerinnen und Schüler von Einstellungen und Verhaltensweisen zu religiösen und ethischen Themen. Dabei wird angestrebt, aus dem vermittelten Wissen eine grundlegende Bedeutung für den Einzelnen und sein Wirken in der Gesellschaft zu erreichen.

Kompetenzbeschreibungen pro Schulstufe

Anl. 2

Es gelten die sechs Grundkompetenzen für alle Schulstufen.

Anwendungsbereich

Anl. 2

Für jede Schulstufe umfasst der Lehrplan zwei Lernschwerpunkte, die sich jeweils in mehrere Kernbereiche untergliedern. Es ist verbindlich, in der jeweiligen Schulstufe zwei Kernbereiche aus beiden Lernschwerpunkten zu unterrichten. Je nach Maßgabe der Stundenanzahl und der Gruppensituation werden weitere Kernbereiche aus beiden Lernschwerpunkten behandelt.

Jeder Kernbereich umfasst mehrere mögliche Themenfelder, die der Unterrichtsgruppe zur Auswahl stehen, aber auch ergänzt werden können. Es wird von der jeweiligen Situation einer Unterrichtsgruppe abhängen, welches Themenfeld sich für deren Lernstand anbietet.

In der praktischen Umsetzung soll die Differenziertheit der Unterrichtssituation wahr- und ernstgenommen werden, wodurch sich unterschiedliche Schwerpunktsetzungen ergeben können.

Für alle Kompetenz- und Inhaltsformulierungen des Lehrplanes gilt folgendes Prinzip: Die Aufstellung beschreibt keine Reihenfolge der einzelnen Elemente, sondern fordert deren Verschränkung. Die Inhalte sind den Grundkompetenzen zuzuordnen.

Für die 9. Schulstufe der Sonderschule für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf und im Berufsvorbereitungsjahrgang der Sonderschule gilt:

Die Anwendungsbereiche bestehen in einer Vertiefung von Inhalten aus den vorangegangenen Semestern. Diese werden von der Lehrkraft unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler und unter Bedachtnahme auf die konkrete Unterrichtssituation sowie den Schulschwerpunkt am Beginn des 1. Semesters festgelegt und bekanntgemacht.

Lehrstoff

Anl. 2

1. Klasse: „Gott und Mensch“

Lernschwerpunkt: Ich – Du – Wir

Kernbereich 1

Einmalig und von Gott geliebt

Ankommen in der neuen Schule/Klasse

(Geschlechter-)Rollen, Familie, Freizeit

Kinderrechte

Kernbereich 2

Mein religiöser Hintergrund – religiöse Identität

Die Frage nach Gott

Evangelisch – Katholisch

Taufe

Weggeschichten: Menschen erfahren, dass Gott begleitet

Kernbereich 3

Leben in einer Gruppe

Alltag leben und Feste feiern

Christliche Lebensgestaltung: Rituale, Gebet, Spiritualität, Brauchtum

Musik und Lieder

Lernschwerpunkt: Gott erfahren

Kernbereich 1

Gotteserfahrungen und Gottesbilder/Menschenbilder

Entstehung und Aufbau der Bibel: Sprachen, Überlieferungsprozess, Kanon

Bibel lesen und verstehen: Sprachen, Übersetzungen, Auslegungen

Kernbereich 2

Gott und sein Volk Israel: Mose-Geschichten

Jesus – die Nähe Gottes: Weihnachten, Ostern

Die Freiheit gestalten: Zehn Gebote

Kernbereich 3

Gottes wunderbare Schöpfung

Bildhafte Sprache der Schöpfungstexte: Schöpfungsgeschichten und Schöpfungsmythen

Die Menschen in der Schöpfung: Gottebenbildlichkeit

Umgang mit der Schöpfung, Klimagerechtigkeit

2. Klasse: „Jesus und Kirche“

Lernschwerpunkt: Jesus

Kernbereich 1

Zeit und Umwelt Jesu: jüdischer Glaube, religiöse Gruppen

Jesus der Mensch, der Gottessohn und der Messias

Jesusgeschichten: Bergpredigt, Seligpreisungen, Jesus und die Ausgestoßenen

Jesus fordert heraus: Reich-Gottes-Gleichnisse, Streitgespräche, Wundergeschichten

Kernbereich 2

Tod und Auferstehung

Das Abendmahl

Unsere Glaubensbekenntnisse: Entstehung und Bedeutung

Symbole als Sprache der Religion

Lernschwerpunkt: Christsein in der Welt

Kernbereich 1

Anfänge des Christentums: Pfingsten, der Apostel Paulus

Christenverfolgungen damals und heute

Kirche und Staat

Kernbereich 2

Mut haben, anders zu leben: Franz von Assisi, Mönchtum

Christliche Spiritualität: Evang. Liedtradition, Konfirmationszeit, Taizé

Kernbereich 3

Menschen für Menschen: Diakonie: Geschichte und Gegenwart

Christ werden: Mission: Geschichte, Konzepte, Projekte

Entwicklungszusammenarbeit: global denken – lokal handeln

3. Klasse: „Identität und Begegnung“

Lernschwerpunkt: Evangelisch-Sein

Kernbereich 1

Die Reformation: Rechtfertigung, Luther, Zwingli, Calvin

Evangelische Vielfalt in Österreich: Lutheraner, Reformierte, Methodisten

Kernbereich 2

Evangelisch in Österreich in Geschichte und Gegenwart

Evangelisch und Katholisch

Kernbereich 3

Evangelische Bibelverständnisse

Evangelische Identität: religiöser Stammbaum, lokale Kirchengeschichte, meine Pfarrgemeinde

Lernschwerpunkt: Kirchen und Religionsgemeinschaften

Kernbereich 1

Andere christliche Kirchen: Orthodoxe Kirchen, Altkatholiken, Freikirchen

Geschichte der Ökumene, ökumenisch lernen und handeln

Dialog der Konfessionen: Miteinander reden, miteinander leben und feiern

Kernbereich 2

Grundzüge des Judentums

Grundzüge des Islam

Dialog der Religionen: Miteinander reden, miteinander leben und feiern

Kernbereich 3

Grundzüge des Hinduismus

Grundzüge des Buddhismus

4. Klasse: „Freiheit und Verantwortung“

Lernschwerpunkt: Freiheit gestalten

Kernbereich 1

Persönlichkeitsentwicklung: Stärken und Schwächen – Träume und Ziele

Berufsorientierung: Leistung und Versagen

Freundschaft, Liebe, Partnerschaft, Sexualität (LGBTQ)

Orientierung an anderen: Idole, Peergroup, Werbung, Medien

Kernbereich 2

Zehn Gebote, Doppelgebot der Liebe

Christliche Werte leben: konkrete Lebensgestaltung

Verantwortung für die Welt

Gerechtigkeit, Gewaltlosigkeit und Frieden: Die Propheten, Bergpredigt, M.L. King, M. Gandhi

Kernbereich 3

Auf der Suche nach Gott, Zweifel an Gott

Gottesvorstellungen der Menschen

Grenzüberschreitungen: „Sündenfall“, Turmbau zu Babel

Schuld und Vergebung

Umgang mit Leid und Tod: Theodizee-Frage

Lernschwerpunkt: Ambivalenz von Religion

Kernbereich 1

Die Versprechen neuer Weltdeutungen

Destruktive Formen von Religion

Kernbereich 2

Kreuzzüge, Hexenverfolgung, Antisemitismus

Evangelische Kirche und Nationalsozialismus

Kernbereich 3

Glaube und Wissenschaft

Religiöser Fundamentalismus

Anlage 3

Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schule einschließlich deren Sonderformen

Anl. 3

Bildungs- und Lehraufgabe

Anl. 3

Der evangelische Religionsunterricht hat Teil am allgemeinen Bildungsziel der Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. I Nr. 242/1962) und leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn unterstützt. Neben der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, emotionaler und methodischer Kompetenz sowie dem Erwerb von Kenntnissen, kann der Religionsunterricht insbesondere Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen im privaten und schulischen Leben anbieten.

Der evangelische Religionsunterricht an der Schule ist doppelt begründet: Einerseits im Verkündigungs- und Bildungsauftrag der Kirche, andererseits im Erziehungs- und Bildungsauftrag der öffentlichen Schule. Er nimmt als eigenes Fach die religiöse und ethische Dimension des umfassenden Bildungsauftrages der Schule wahr. Er bietet den Schülerinnen und Schülern eine Begegnung mit der biblischen Verkündigung, wie sie in der Heiligen Schrift und in den Bekenntnissen bezeugt wird, sowie eine Begegnung mit dem Bildungsauftrag der Gesellschaft in einem gegenseitigen Dialog. In der Auseinandersetzung mit religiösen und ethischen Themen lernen sie Möglichkeiten der persönlichen Orientierung und Sinnfindung kennen, erproben ihre Fähigkeit zu Verständigung und Toleranz und üben sich in Solidarität.

Der evangelische Religionsunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern sich selbst und andere als Geschöpfe Gottes mit individuellen Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Er bestärkt sie im Sinne der Inklusion, sich und andere anzunehmen und im Blick auf gemeinsame Aufgaben Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen. Er unterstützt die Heranwachsenden dabei, den Glauben als Möglichkeit zu entdecken, die Wirklichkeit zu deuten, ihr Leben zu gestalten und religiöse Sprach- und Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln. Er fördert die Rückbesinnung auf die eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln und eröffnet Räume des interreligiösen und interkulturellen Lernens. Er beteiligt sich an der Gestaltung der Schule als Lebens- und Erfahrungsraum, insbesondere durch die Mitgestaltung von Festen, Feiern und Gottesdiensten.

Kompetenzmodell

Anl. 3

Der evangelische Religionsunterricht unterstützt den Erwerb von prozessorientierten Kompetenzen in folgenden Kompetenzbereichen:

Wahrnehmen und beschreiben (Perzeption)

Verstehen und deuten (Kognition)

Gestalten und handeln (Performanz)

Kommunizieren und (be)urteilen (Interaktion)

Teilhaben und entscheiden (Partizipation)

Dabei greift der evangelische Religionsunterricht auf folgende inhaltsbezogene Kompetenzdimensionen von Religion zurück:

Menschen und ihre Lebensorientierung

Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Religion in Gesellschaft und Kultur

Religiöse und weltanschauliche Vielfalt

Grundkompetenzen

Anl. 3

Der evangelische Religionsunterricht will Schülerinnen und Schüler zu folgende Kompetenzen führen:

Sich selbst und das eigene Lebensumfeld offen und differenziert wahrnehmen

Beziehungen achtsam und wertschätzend gestalten

Grundlagen und Grundformen evangelischen Glaubens verstehen

Ausdrucksformen des Glaubens kennen, reflektieren, gestalten

Inhalte und Deutungsmuster eigener und anderer Konfessionen/Religionen/Weltanschauungen kennen und respektvoll kommunizieren sowie Zweifel und Kritik artikulieren

Herausforderungen unserer Welt wahrnehmen, auf Grund des evangelischen Glaubens Stellung beziehen und ethisch verantwortlich handeln

Didaktische Grundsätze

Anl. 3

1. Die Lebenswelten und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer stehen im Mittelpunkt. Sie sind Ausgangspunkt und Ziel zugleich.

2. Der Religionsunterricht nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

3. Diese Auseinandersetzung führt alle im Lernprozess Beteiligten zu einem neuen, eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst, zu einer offenen Haltung der Umwelt gegenüber und zum Dialog mit Menschen, die anders sind als sie selbst.

4. Die Lehrerinnen und Lehrer im Unterrichtsgegenstand Evangelische Religion bieten vielfältige, schulartspezifische, individualisierte, subjektbezogene Lernformen. Die didaktisch-methodischen Entscheidungen der Lehrerinnen und Lehrer werden in theologischer Verantwortung, die einerseits der Bibel und den Bekenntnisschriften und andererseits einer ökumenischen bzw. interreligiösen Dialogfähigkeit verpflichtet sind, und unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten (Groß-/Kleingruppen, Anzahl der Wochenstunden, oftmals jahrgangs- und schulübergreifend, Stadt/Land, Diasporasituation, regionale Besonderheiten) getroffen. Blockungen von Unterrichtsstunden zu größeren Einheiten können unter bestimmten organisatorischen und pädagogischen Bedingungen sinnvoll sein.

Zentrales fachliches Konzept

Anl. 3

Der evangelische Religionsunterricht leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn begleitet, Kommunikation einübt, die Stellung des Menschen in der Gesellschaft kritisch wahrnimmt, ein förderliches Verhältnis zu Natur und Technik herstellt und Kreativität ganzheitlich Raum gibt. Er nimmt Schülerinnen und Schüler in ihrer Einzigartigkeit wahr und öffnet einen Raum für existenzielle Fragen und ihre spirituellen Dimensionen. Neben der Entwicklung von Selbst-, Sozial-, emotionaler und methodischer Kompetenz bietet er insbesondere Orientierung, die in christliche Tradition und das reformatorische Erbe eingebettet ist, sowie Hilfe zur Lebensgestaltung und zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen. Er fördert eine Kultur des Fragens und der kritischen Auseinandersetzung sowie des Miteinanders und der Solidarität.

Der evangelische Religionsunterricht begleitet den altersspezifischen Entwicklungsprozess der Schülerinnen und Schüler von Einstellungen und Verhaltensweisen zu religiösen und ethischen Themen. Dabei wird angestrebt, aus dem vermittelten Wissen eine grundlegende Bedeutung für den Einzelnen und sein Wirken in der Gesellschaft zu erreichen.

Kompetenzbeschreibungen pro Schulstufe

Anl. 3

Es gelten die sechs Grundkompetenzen für alle Schulstufen.

Interreligiös vereinbarte Kompetenzen

Anl. 3

In Hinblick auf die kompetenzorientierte Reifeprüfung sind die 14 interreligiös vereinbarten Kompetenzen bei der Erarbeitung des Lehrstoffs zu berücksichtigen. Die insbesondere im Hinblick auf die Reifeprüfung zu erwerbenden Kompetenzen sind folgende:

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, sich selbst, ihr Lebensumfeld und die Welt mit ihren Chancen, Problemen, Grenzen und Entwicklungsmöglichkeiten offen und differenziert wahrzunehmen und diese Wahrnehmung zum Ausdruck zu bringen.

Die Schülerinnen und Schüler können religiös bedeutsame Phänomene wahrnehmen. Sie (er)kennen und verstehen Sprach-, Kommunikations- und Gestaltungsformen, die für das religiöse Selbst- und Weltverständnis charakteristisch sind.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen die vielfältigen Dimensionen religiösen Denkens und Handelns und reflektieren die unterschiedlichen Zugänge zur Religion sowie verschiedene Ausdrucksformen von Spiritualität.

Die Schülerinnen und Schüler können die zentrale Botschaft, die Grundbegriffe, die Aussagen der wichtigsten Texte und Lehren, sowie entscheidende Phasen und geschichtliche Schlüsselereignisse ihrer Religion in ihrer konfessionellen Ausprägung wiedergeben und deuten sowie Bezüge zu anderen Religionen oder Konfessionen herstellen. Sie können in der Fülle des Einzelnen religionsspezifische und theologische Leitmotive entdecken.

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, zwischen verschiedenen kulturellen Ausprägungen ihrer Religion in ihrer konfessionellen Ausprägung zu differenzieren, deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu erkennen und sensibel darzustellen.

Die Schülerinnen und Schüler können Grundformen religiöser Praxis (zB Rituale sowie religiöse Riten und Feiern) in ihrer allgemeinen und persönlichen Bedeutung beschreiben und reflektieren.

Die Schülerinnen und Schüler können eigene religiöse Vorstellungen auf Grund der zentralen Deutungsmuster ihrer Religion in ihrer konfessionellen Ausprägung reflektieren. Sie können wichtige Grundlagen anderer Religionen, Konfessionen oder Weltanschauungen darlegen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, die zentralen Deutungsmuster ihrer Religion in ihrer konfessionellen Ausprägung mit den Deutungsmustern anderer religiöser Traditionen, Weltanschauungen und Weltbilder in Beziehung zu setzen.

Auf Basis ihres Wissens und der erworbenen dialogischen Grundhaltung sind die Schülerinnen und Schüler in der Lage, in der (religions)pluralen Gesellschaft mit Angehörigen anderer Kulturen, Konfessionen und Religionen respektvoll zu kommunizieren.

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene (religiös fundierte) Modelle ethischen Handelns beschreiben und beurteilen.

Die Schülerinnen und Schüler sind fähig, auf der Basis religiöser Grundwerte zu ethischen Konflikten sowie den damit verbundenen gesellschaftlichen Diskursen Stellung zu nehmen.

Die Schülerinnen und Schüler sind fähig, die zentrale Botschaft und die Deutungsmuster ihrer Religion in ihrer konfessionellen Ausprägung als relevant für das Leben des oder der Einzelnen und das Leben in der Gemeinschaft aufzuzeigen und zu würdigen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, in (inter)kulturellen und ethischen Herausforderungen unserer Welt Handlungsoptionen zu entwickeln und zu begründen, sowie Möglichkeiten von eigenem verantwortlichem Handeln zu beschreiben.

Die Schülerinnen und Schüler können einen verantwortlichen Umgang mit Mensch und Natur darlegen.

Anwendungsbereiche

Anl. 3

In Hinblick auf die Mindestanzahl der zu behandelnden Themen wird auf die entsprechende Prüfungsordnung zur Reifeprüfung verwiesen. Die wesentlichen Bereiche sind anhand folgender Inhalte zu konzipieren und den Grundkompetenzen zuzuordnen.

Lehrstoff

Anl. 3

5. Klasse:

1. und 2. Semester:

Reformation: Geschichtliche Persönlichkeiten und Vorbilder; Rechtfertigungslehre damals und heute

Weltreligionen: Islam

Leben und Botschaft Jesu

Umgang mit Verschiedenartigkeiten in Religion und Gesellschaft

Die Arbeit der Diakonie

Kirchen im Nationalsozialismus

Bewahrung der Schöpfung

6. Klasse:

1. Semester:

Gewalt und Gewaltfreiheit

Geschichte und Botschaft des AT

Weltreligionen: Judentum

Ökumene

2. Semester:

Christliche Feste und Rituale

Protestantismus in Österreich

Der Mensch in seiner Geschöpflichkeit

7. Klasse:

1. Semester:

Religion in der Gegenwartskultur

Evangelische Kirchen in Österreich

Religiöse Sondergemeinschaften und Weltanschauungen

Bioethik

2. Semester:

Weltreligionen: Hinduismus und Buddhismus

Umgang mit Leid

Sterben, Tod und Auferstehungshoffnung

Schuld und Vergebung, Strafe und Sühne

8. Klasse:

1. Semester:

Überlieferung und Rezeption der Bibel

Grundlagen der ethischen Urteilsfindung

Klassische Positionen der Religionskritik, Agnostizismus, Atheismus

2. Semester:

Dekalog und Menschenrechte

Glaube und Naturwissenschaft

Religiöse Ausdrucksformen in der Kunst

Bei fünfjährigen Schulformen der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen (Werkschulheim, Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik ua.):

9. Klasse:

1. Semester:

Die Anwendungsbereiche bestehen in einer Vertiefung von Inhalten aus den vorangegangenen Semestern. Diese werden von der Lehrkraft unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler und unter Bedachtnahme auf die konkrete Unterrichtssituation sowie den Schulschwerpunkt am Beginn des 1. Semesters der 9. Klasse festgelegt und bekanntgemacht.

2. Semester:

Die Anwendungsbereiche bestehen in einer Vertiefung von Inhalten aus den vorangegangenen Semestern. Diese werden von der Lehrkraft unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler und unter Bedachtnahme auf die konkrete Unterrichtssituation sowie den Schulschwerpunkt am Beginn des 2. Semesters der 9. Klasse festgelegt und bekanntgemacht.

Anlage 4

Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (ausgenommen Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe und Bildungsanstalten für Elementarpädagogik), einschließlich deren Sonderformen sowie an der Polytechnischen Schule und an Berufsschulen

Anl. 4

Bildungs- und Lehraufgabe

Anl. 4

Der evangelische Religionsunterricht hat Teil am allgemeinen Bildungsziel der Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. I Nr. 242/1962) und leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn unterstützt. Neben der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, emotionaler und methodischer Kompetenz sowie dem Erwerb von Kenntnissen, kann der Religionsunterricht insbesondere Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen im privaten, beruflichen und schulischen Leben anbieten.

Der evangelische Religionsunterricht an der Schule ist doppelt begründet: Einerseits im Verkündigungs- und Bildungsauftrag der Kirche, andererseits im Erziehungs- und Bildungsauftrag der öffentlichen Schule. Er nimmt als eigenes Fach die religiöse und ethische Dimension des umfassenden Bildungsauftrages der Schule wahr. Er bietet den Schülerinnen und Schülern eine Begegnung mit der biblischen Verkündigung, wie sie in der Heiligen Schrift und in den Bekenntnissen bezeugt wird, sowie eine Begegnung mit dem Bildungsauftrag der Gesellschaft in einem gegenseitigen Dialog. In der Auseinandersetzung mit religiösen und ethischen Themen im beruflichen Kontext lernen sie Möglichkeiten der persönlichen Orientierung und Sinnfindung kennen, erproben ihre Fähigkeit zu Verständigung und Toleranz und üben sich in Solidarität.

Der evangelische Religionsunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern sich selbst und andere als Geschöpfe Gottes mit individuellen Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Er bestärkt sie im Sinne der Inklusion, sich und andere anzunehmen und im Blick auf gemeinsame Aufgaben Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen. Er unterstützt die Heranwachsenden dabei, den Glauben als Möglichkeit zu entdecken, die Wirklichkeit zu deuten, ihr Leben zu gestalten und religiöse Sprach- und Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln. Er fördert die Rückbesinnung auf die eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln und eröffnet Räume des interreligiösen und interkulturellen Lernens. Er beteiligt sich an der Gestaltung der Schule als Lebens- und Erfahrungsraum, insbesondere durch die Mitgestaltung von Festen, Feiern und Gottesdiensten.

Religiöser Kompetenzerwerb schließt an das Verständnis von Kompetenzorientierung in der beruflichen Bildung. Darüber hinaus gibt es im berufsbildenden Schulwesen spezifische Schularten und Ausbildungsgänge, in denen der religiöse Kompetenzerwerb explizit zum Berufsbild gehört.

Kompetenzmodell

Anl. 4

Der evangelische Religionsunterricht unterstützt den Erwerb von prozessorientierten Kompetenzen in folgenden Kompetenzbereichen:

Wahrnehmen und beschreiben (Perzeption)

Verstehen und deuten (Kognition)

Gestalten und handeln (Performanz)

Kommunizieren und (be)urteilen (Interaktion)

Teilhaben und entscheiden (Partizipation)

Dabei greift der evangelische Religionsunterricht auf folgende inhaltsbezogene Kompetenzdimensionen von Religion zurück:

Menschen und ihre Lebensorientierung

Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Religion in Gesellschaft und Kultur

Religiöse und weltanschauliche Vielfalt

Grundkompetenzen

Anl. 4

Der evangelische Religionsunterricht will Schülerinnen und Schüler zu folgende Kompetenzen führen:

Sich selbst und das eigene Lebensumfeld offen und differenziert wahrnehmen

Beziehungen achtsam und wertschätzend gestalten

Grundlagen und Grundformen evangelischen Glaubens verstehen

Ausdrucksformen des Glaubens kennen, reflektieren, gestalten

Inhalte und Deutungsmuster eigener und anderer Konfessionen/Religionen/Weltanschauungen kennen und respektvoll kommunizieren sowie Zweifel und Kritik artikulieren

Herausforderungen unserer Welt wahrnehmen, auf Grund des evangelischen Glaubens Stellung beziehen und ethisch verantwortlich handeln

Didaktische Grundsätze

Anl. 4

1. Die Lebenswelten und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer stehen im Mittelpunkt. Sie sind Ausgangspunkt und Ziel zugleich.

2. Der Religionsunterricht nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

3. Diese Auseinandersetzung führt alle im Lernprozess Beteiligten zu einem neuen, eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst, zu einer offenen Haltung der Umwelt gegenüber und zum Dialog mit Menschen, die anders sind als sie selbst.

4. Die Lehrerinnen und Lehrer im Unterrichtsgegenstand Evangelische Religion bieten vielfältige, schulartspezifische, individualisierte, subjektbezogene Lernformen. Die didaktisch-methodischen Entscheidungen der Lehrer*innen werden in theologischer Verantwortung, die einerseits der Bibel und den Bekenntnisschriften und andererseits einer ökumenischen bzw. interreligiösen Dialogfähigkeit verpflichtet sind, und unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten (Groß-/Kleingruppen, Anzahl der Wochenstunden, oftmals jahrgangs- und schulübergreifend, Stadt/Land, Diasporasituation, regionale Besonderheiten) getroffen. Blockungen von Unterrichtsstunden zu größeren Einheiten können unter bestimmten organisatorischen und pädagogischen Bedingungen sinnvoll sein.

Zentrales fachliches Konzept

Anl. 4

Der evangelische Religionsunterricht leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn begleitet, Kommunikation einübt, die Stellung des Menschen in der Gesellschaft kritisch wahrnimmt, ein förderliches Verhältnis zu Natur und Technik herstellt und Kreativität ganzheitlich Raum gibt. Er nimmt Schülerinnen und Schüler in ihrer Einzigartigkeit wahr und öffnet einen Raum für existenzielle Fragen und ihre spirituellen Dimensionen. Neben der Entwicklung von Selbst-, Sozial-, emotionaler und methodischer Kompetenz bietet er insbesondere Orientierung, die in christliche Tradition und das reformatorische Erbe eingebettet ist, sowie Hilfe zur Lebensgestaltung und zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen. Er fördert eine Kultur des Fragens und der kritischen Auseinandersetzung sowie des Miteinanders und der Solidarität.

Der evangelische Religionsunterricht begleitet den altersspezifischen Entwicklungsprozess der Schülerinnen und Schüler von Einstellungen und Verhaltensweisen zu religiösen, ethischen und beruflichen Themen. Dabei wird angestrebt, aus dem vermittelten Wissen eine grundlegende Bedeutung für den Einzelnen und sein Wirken in der Gesellschaft zu erreichen.

Kompetenzbeschreibungen pro Schulstufe

Anl. 4

Es gelten die sechs Grundkompetenzen für alle Schulstufen.

Anwendungsbereiche

Anl. 4

In Verantwortung der Lehrkräfte liegt es, die Ausbildungsschwerpunkte dieses vielfältig gegliederten Schulwesens und die schulspezifischen Schwerpunkte zu berücksichtigen. Dabei ist je nach Anzahl der in der jeweiligen Schulart vorgesehenen Schuljahre eine sinnvolle Auswahl zu treffen. Folgende Inhalte sind den Grundkompetenzen zuzuordnen.

Lehrstoff

Anl. 4

1. Jahrgang bzw. 1. Klasse:

Semester 1 und 2:

Ich und meine Beziehungen

Leben und Botschaft Jesu

Reformation: Geschichtliche Persönlichkeiten und Vorbilder; Rechtfertigungslehre damals und heute

Basiswissen Bibel

Weltreligionen: Islam

Umgang mit Verschiedenartigkeiten in Religion und Gesellschaft

Diakonie

Bewahrung der Schöpfung

2. Jahrgang bzw. 2. Klasse:

Semester 3:

Gewalt und Gewaltfreiheit

Gerechtigkeitsverständnisse

Weltreligionen: Judentum

Kirchen im Nationalsozialismus

Semester 4:

Protestantismus in Österreich

Christliche Feste und Rituale

Ökumene

Der Mensch in seiner Geschöpflichkeit

3. Jahrgang bzw. 3. Klasse:

Semester 5:

Gewissen und Gewissenskonflikte anhand von Biographien

Evangelische Kirchen in Österreich

Arbeit, Arbeitslosigkeit, Freizeit

Semester 6:

Weltreligionen: Buddhismus

Sterben, Tod und Auferstehungshoffnung

Gelingendes Leben: Träume und Sinnsuche

Religiöse Sondergemeinschaften und Weltanschauungen

4. Jahrgang bzw. 4. Klasse:

Semester 7:

Schuld und Vergebung, Strafe und Sühne

Bioethik

Überlieferung und Rezeption der Bibel

Semester 8:

Dekalog und Menschenrechte

Glaube und Naturwissenschaft

Religiöse Ausdrucksformen in der Kunst

5. Jahrgang bzw. 5. Klasse:

Semester 9:

Weltreligionen: Hinduismus

Umgang mit Leid

Religion, Staat und Politik

Semester 10:

Religionskritik

Friedensethik

Zukunftsentwürfe, Utopien, Apokalypsen

Anlage 5

Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an der Fachschule für Pädagogische Assistenzberufe sowie an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik einschließlich deren Sonderformen

Anl. 5

Bildungs- und Lehraufgabe

Anl. 5

Der evangelische Religionsunterricht hat Teil am allgemeinen Bildungsziel der Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962) und leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn unterstützt. Neben der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, emotionaler und methodischer Kompetenz, sowie dem Erwerb von Kenntnissen, kann der Religionsunterricht insbesondere Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen im privaten, beruflichen und schulischen Leben anbieten.

Der evangelische Religionsunterricht an der Schule ist doppelt begründet: Einerseits im Verkündigungs- und Bildungsauftrag der Kirche, andererseits im Erziehungs- und Bildungsauftrag der öffentlichen Schule. Er nimmt als eigenes Fach die religiöse und ethische Dimension des umfassenden Bildungsauftrages der Schule wahr. Er bietet den Schülerinnen und Schülern eine Begegnung mit der biblischen Verkündigung, wie sie in der Heiligen Schrift und in den Bekenntnissen bezeugt wird, sowie eine Begegnung mit dem Bildungsauftrag der Gesellschaft in einem gegenseitigen Dialog. In der Auseinandersetzung mit religiösen und berufsethischen Themen lernen sie Möglichkeiten der persönlichen Orientierung und Sinnfindung kennen, erproben ihre Fähigkeit zu Verständigung und Toleranz und üben sich in Solidarität.

Der evangelische Religionsunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern sich selbst und andere als Geschöpfe Gottes mit individuellen Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Er bestärkt sie im Sinne der Inklusion, sich und andere anzunehmen und im Blick auf gemeinsame Aufgaben Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen. Er unterstützt die Heranwachsenden dabei, den Glauben als Möglichkeit zu entdecken, die Wirklichkeit zu deuten, ihr Leben zu gestalten und religiöse Sprach- und Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln. Er fördert die Rückbesinnung auf die eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln und eröffnet Räume des interreligiösen und interkulturellen Lernens. Er beteiligt sich an der Gestaltung der Schule als Lebens- und Erfahrungsraum, insbesondere durch die Mitgestaltung von Festen, Feiern und Gottesdiensten.

Religiöser Kompetenzerwerb schließt an das Verständnis von Kompetenzorientierung in der beruflichen Bildung. Darüber hinaus gehört religiöser Kompetenzerwerb explizit zum angestrebten Bildungsziel und zum Berufsbild der Elementarpädagogik.

Kompetenzmodell

Anl. 5

Der evangelische Religionsunterricht unterstützt den Erwerb von prozessorientierten Kompetenzen in folgenden Kompetenzbereichen:

Wahrnehmen und beschreiben (Perzeption)

Verstehen und deuten (Kognition)

Gestalten und handeln (Performanz)

Kommunizieren und (be)urteilen (Interaktion)

Teilhaben und entscheiden (Partizipation)

Dabei greift der evangelische Religionsunterricht auf folgende inhaltsbezogene Kompetenz-dimensionen von Religion zurück:

Menschen und ihre Lebensorientierung

Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Religion in Gesellschaft und Kultur

Religiöse und weltanschauliche Vielfalt

Grundkompetenzen

Anl. 5

Der evangelische Religionsunterricht will Schülerinnen und Schüler zu folgenden Kompetenzen führen:

Sich selbst und das eigene Lebensumfeld offen und differenziert wahrnehmen

Beziehungen achtsam und wertschätzend gestalten

Grundlagen und Grundformen evangelischen Glaubens verstehen

Ausdrucksformen des Glaubens kennen, reflektieren, gestalten

Inhalte und Deutungsmuster eigener und anderer Konfessionen/Religionen/ Weltanschauungen kennen und respektvoll kommunizieren sowie Zweifel und Kritik artikulieren

Herausforderungen unserer Welt wahrnehmen, auf Grund des evangelischen Glaubens Stellung beziehen und ethisch verantwortlich handeln

Didaktische Grundsätze

Anl. 5

1. Die Lebenswelten und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer stehen im Mittelpunkt. Sie sind Ausgangspunkt und Ziel zugleich.

2. Der Religionsunterricht nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

3. Diese Auseinandersetzung führt alle im Lernprozess Beteiligten zu einem neuen, eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst, zu einer offenen Haltung der Umwelt gegenüber und zum Dialog mit Menschen, die anders sind als sie selbst.

4. Die Lehrerinnen und Lehrer im Unterrichtsgegenstand Evangelische Religion bieten vielfältige, schulartspezifische, individualisierte, subjektbezogene Lernformen. Die didaktisch-methodischen Entscheidungen der Lehrerinnen und Lehrer werden in theologischer Verantwortung, die einerseits der Bibel und den Bekenntnisschriften und andererseits einer ökumenischen bzw. interreligiösen Dialogfähigkeit verpflichtet sind, und unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten (Groß-/Kleingruppen, Anzahl der Wochenstunden, oftmals jahrgangs- und schulübergreifend, Stadt/Land, Diasporasituation, regionale Besonderheiten) getroffen. Blockungen von Unterrichtsstunden zu größeren Einheiten können unter bestimmten organisatorischen und pädagogischen Bedingungen sinnvoll sein.

5. Die Schülerinnen und Schüler haben es in ihrer praktischen Ausbildung nicht nur mit ihrem eigenen Entwicklungsprozess zu tun, sondern auch mit dem der Kinder. Der evangelische Religionsunterricht bietet deshalb auch religionspädagogische Inhalte, die in der praktischen Arbeit umgesetzt werden können, und die Schülerinnen und Schüler für die Arbeit mit Kindern vorbereiten.

Zentrales fachliches Konzept

Anl. 5

Der evangelische Religionsunterricht leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn begleitet, Kommunikation einübt, die Stellung des Menschen in der Gesellschaft kritisch wahrnimmt, ein förderliches Verhältnis zu Natur und Technik herstellt und Kreativität ganzheitlich Raum gibt. Er nimmt Schülerinnen und Schüler in ihrer Einzigartigkeit wahr und öffnet einen Raum für existenzielle Fragen und ihre spirituellen Dimensionen. Neben der Entwicklung von Selbst-, Sozial-, emotionaler und methodischer Kompetenz bietet er insbesondere Orientierung, die in christliche Tradition und das reformatorische Erbe eingebettet ist, sowie Hilfe zur Lebensgestaltung und zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen. Er fördert eine Kultur des Fragens und der kritischen Auseinandersetzung sowie des Miteinanders und der Solidarität.

Der evangelische Religionsunterricht begleitet den altersspezifischen Entwicklungsprozess der Schülerinnen und Schüler von Einstellungen und Verhaltensweisen zu religiösen, ethischen und beruflichen Themen. Dabei wird angestrebt, aus dem vermittelten Wissen eine grundlegende Bedeutung für den Einzelnen und sein Wirken in der Gesellschaft zu erreichen.

Kompetenzbeschreibungen pro Schulstufe

Anl. 5

Es gelten die sechs Grundkompetenzen für alle Schulstufen.

Anwendungsbereiche

Anl. 5

In Verantwortung der Lehrkräfte liegt es, die Ausbildungsschwerpunkte und die schulspezifischen Schwerpunkte zu berücksichtigen. Dabei ist je nach Anzahl der vorgesehenen Schuljahre eine sinnvolle Auswahl zu treffen. Die folgenden Inhalte sind den Grundkompetenzen zuzuordnen.

Lehrstoff

Anl. 5

1. Jahrgang bzw. 1. Klasse

Semester 1 und 2:

Ich und meine Beziehungen

Leben und Botschaft Jesu

Reformation

Basiswissen Bibel

Weltreligionen: Islam

Umgang mit Verschiedenartigkeiten in den Kinderbetreuungseinrichtungen

Diakonie und ihre Einrichtungen für Kinder

Bewahrung der Schöpfung

2. Jahrgang bzw. 2. Klasse

Semester 3:

Gewalt und Gewaltfreiheit

Thema „Gerechtigkeit“ in den Kinderbetreuungseinrichtungen

Weltreligionen: Judentum

Kirchen im Nationalsozialismus

Semester 4:

Christliche Feste, Rituale und ihre Anwendung in den Kinderbetreuungseinrichtungen

Protestantismus in Österreich

Der Mensch in seiner Geschöpflichkeit

3. Jahrgang bzw. 3. Klasse

Semester 5:

Gewissen und Gewissenskonflikte anhand von Biographien

Evangelische Kirchen in Österreich

Evangelische Religionspädagogik in Kinderbetreuungseinrichtungen

Semester 6:

Weltreligionen: Buddhismus

Thema „Sterben, Tod“ in der Elementarpädagogik

Gelingende Lebensräume für Kinder

Religiöse Sonderformen und ihre Gefahren für Kinder

4. Jahrgang bzw. 4. Klasse

Semester 7:

Schuld, Strafe und Vergebung in Erziehungsmodellen

Bioethik

Kindgemäßer Zugang zur Bibel

Semester 8:

Dekalog, Menschenrechte, Kinderrechte

Glaube und Forschen in den Kinderbetreuungseinrichtungen

Religiöse Früherziehung

5. Jahrgang bzw. 5. Klasse

Semester 9:

Weltreligionen: Hinduismus

Thema „Leid“ in der Elementarpädagogik

Religion, Staat und Politik

Semester 10:

Religionskritik

Thema „Frieden“ in der Elementarpädagogik

Zukunftsentwürfe, Utopien, Apokalypsen