VfGH-Ausspruch, dass die "Richtlinie für Verfahren zur Meldung grenzüberschreitender Studien gemäß § 27 HS-QSG" als gesetzwidrig aufgehoben wurde
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. März 2018, V 9-12/2017-20, V 16/2017-20, ausgesprochen, dass die in der 23. Sitzung des Board der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria am 6. November 2014 beschlossene und auf der Internetseite der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria kundgemachte "Richtlinie für Verfahren zur Meldung grenzüberschreitender Studien gemäß § 27 HS-QSG", als gesetzwidrig aufgehoben wurde.