Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September 2017 an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 346/1998.
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