BundesrechtKundmachungenLehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Sozialpädagogik

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Sozialpädagogik

In Kraft seit 01. September 2016
Up-to-date

§ 1

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Sozialpädagogik wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten hinsichtlich der 1. Semester mit Wirksamkeit vom 1. September 2016, hinsichtlich der 2. Semester mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2017 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. Nr. 701/1993.

§ 2

In Anlage II (Lehrplan des Kollegs für Sozialpädagogik [einschließlich Kolleg für Berufstätige]) zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, BGBl. Nr. 355/1985, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl II Nr. 204/2016, lautet in Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) die lit. a (Katholischer Religionsunterricht):

„a) Katholischer Religionsunterricht:

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 300/2016 in der geltenden Fassung.“

Anlage

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN KOLLEGS FÜR SOZIALPÄDAGOGIK (EINSCHLIESSLICH KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE)

Präambel

Anl. 1

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diesen Einzelthemen zu. Die Kompetenzen und die ihnen zugeordneten Themen sind Semestern (Modulen) zugeteilt.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

1. Bildungs- und Lehraufgabe

Anl. 1

Entsprechend der Zielsetzung dieser Schulform soll der Religionsunterricht in Kooperation mit den übrigen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den durch den bisherigen Religionsunterricht erworbenen Kompetenzen die zukünftigen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung, in ihrer Identitätsfindung und in sie bewegenden Fragen der zukünftigen Berufsfelder orientierend begleiten. Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der Erziehung zu begreifen. Er soll mit Prinzipien und Wegen einer christlichen Erziehung vertraut machen und ermutigen, Verantwortung für religiöse Erziehungsprozesse zu übernehmen.

Im Besonderen ist die Bildungs- und Lehraufgabe des geltenden Lehrplans für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik zu beachten.

2. Didaktische Grundsätze

Anl. 1

Der Lehrplan für den Religionsunterricht an den Kollegs für Sozialpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter.

Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Pädagogik und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Im Religionsunterricht an Kollegs für Sozialpädagogik ist besonders darauf Wert zu legen, dass die Themenbereiche als verbindliche Unterrichtsinhalte in allen Semestern sowohl theologisch als auch religionspädagogisch erarbeitet, wiederholt, vertieft und im Zusammenhang mit der Praxis reflektiert und von ihr her besser verstanden werden. Dabei ist auf den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zu achten.

Die Einzelthemen sind in Hinblick auf die zugeordneten Kompetenzen zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten u. Ä. kann von der Semesterzuordnung abgewichen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Anforderungen ihrer praktischen Ausbildung in den jeweiligen Einrichtungen besonders herausgefordert, weil sie die Situation von Kindern, Jugendlichen, Klientinnen und Klienten in den Blick nehmen, psychologische und religionspädagogische Inhalte sehen müssen und selbst noch im eigenen, auch religiösen Entwicklungsprozess stehen.

Das Prinzip der Praxisbezogenheit nimmt die Schülerinnen und Schüler in dieser Situation ernst und hilft ihnen, die religionspädagogischen Bezüge zu sehen und umzusetzen. Besonders im Bereich der Elternarbeit entfalten die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit, über religionspädagogische Zugänge offen informieren zu können und Eltern zu ermutigen, die Religiosität ihrer Kinder ernst zu nehmen.

Allgemeindidaktische Prinzipien

Anl. 1

Die allgemeindidaktischen Prinzipien sind im Lehrplan der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik, Abschnitt IV, Didaktische Grundsätze, nachzulesen.

Religionsdidaktische Prinzipien

Anl. 1

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

der Korrelationsdidaktik

des Verstehens der Bilder- und Symbolsprache

der geschichtlichen Dimension der Themen

der Ökumene

des interreligiösen Dialogs

der Spiritualität

der religiösen Entwicklung

des Lernens anhand von Lebens- und Glaubensgeschichten

des biblischen Lernens

des Lernens durch religiöse Übungen.

Religionspädagogische Prinzipien für die Praxis religiöser Erziehung in den sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Klientinnen und Klienten

Anl. 1

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

der Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf die Selbstoffenbarung Gottes im alltäglichen Zusammenleben in den sozialpädagogischen Einrichtungen und Berufsfeldern .

der Kompetenz im Umgang mit dem situativen Ansatz, z. B. Situationen, die spirituell-religiöses Lernen begünstigen, aufgreifen und in die Weiterarbeit einbeziehen.

der Multireligiosität und der konfessionellen Vielfalt, z. B. Beachtung der Kinder, Jugendlichen, Klientinnen und Klienten in ihrer individuellen Religiosität, Beachtung ihrer Lebenswelten in ihrer je spezifischen Kultur und Religion.

der Fähigkeit, die theologischen sowie philosophischen Fragen und Gedanken der Kinder, Jugendlichen, Klientinnen und Klienten wertschätzend aufgreifen, begleiten und weiterführen zu können.

der Reflexion und kritischen Auseinandersetzung mit den neuesten Erkenntnissen in der Religionspädagogik und mit relevanten Bildungskonzepten.

der Handlungsorientierung, z. B. das Bemühen um spirituell-religiöse Grunderfahrungen im pädagogischen Handeln, im alltäglichen Zusammenleben erlebbar werden zu lassen.

der religionspädagogischen Elementarisierung, d.h. altersgemäße und zielgruppenorientierte Adaptierung ohne Verkürzung des Inhaltes.

3. Kompetenzen und ihnen zugeordnete Einzelthemen

1. Semester (Kompetenzmodul 1)

Anl. 1

Die Schülerinnen und Schüler können sich mit ihrer religiösen Biografie konstruktiv auseinandersetzen, personale und kontextuelle Bedingungen für den Aufbau einer positiven Religiosität benennen und in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Klientinnen und Klienten wahrnehmen und gestaltend aufgreifen.

Eigene religiöse Biografie

Entwicklung von Gottesbildern

Erzieherpersönlichkeit

Identitätsfindung und Glaube

Religiöse Lern- und Entwicklungsprozesse

Religiöse Sprachfähigkeit

Die Schülerinnen und Schüler können die Feste des Kirchenjahres beschreiben und religiöse Feste und liturgische Feiern gemeinschaftsfördernd und sinnstiftend gestalten.

Kirchliche Gemeinschaft in Liturgie, Verkündigung und Diakonie

Kirchenjahr und christliches Brauchtum

Gestaltung von liturgischen und rituellen Feiern

Die Schülerinnen und Schüler können die religiöse Dimension im Leben und in erzieherischen Prozessen wahrnehmen, beschreiben und deuten.

Begriffsklärungen (Religion, Glaube, Spiritualität, Kirche, Konfession, …)

Religiöse Erziehung im sozialpädagogischen Arbeitsfeld

Deutung von menschlichen Grunderfahrungen

2. Semester (Kompetenzmodul 2)

Anl. 1

Die Schülerinnen und Schüler können die Wirkungsgeschichte des Christusereignisses in Kirche und Welt sowie seine vielfältige kulturprägende Kraft beschreiben und deuten, die befreiende Kraft biblischer Texte ausgehend von einer persönlichen Auseinandersetzung erschließen und in der religionspädagogischen Arbeit umsetzen.

Die Bibel als grundlegendes Zeugnis christlichen Glaubens

Praktischer Umgang mit biblischen Texten

Kunst und Religion

Die Schülerinnen und Schüler können den Kosmos als Schöpfung und die Menschen als ebenbildliche Geschöpfe Gottes deuten und zu einem nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung beitragen sowie für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Versöhnung eintreten.

Verantwortung für die Schöpfung

Einsatz für Menschenwürde, Friede und Gerechtigkeit, Option für Arme und Schwache

Kultur der Leiblichkeit, Nähe – Distanz

Sexualpädagogik

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Anl. 1

Die Schülerinnen und Schüler können Welt- und Lebensdeutungen der Religionen und Weltanschauungen beschreiben und mit zentralen Deutungen des Christentums respektvoll und kritisch in Beziehung setzen.

Religion in einer säkularen und religiös indifferenten Umwelt

Staat und Religion, Glaube und Öffentlichkeit

Religiöser Fundamentalismus

Orientierung im weltanschaulichen und religiösen Pluralismus

Interreligiöses und interkulturelles Lernen

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Wege der Bewältigung von Leid, Schuld und Tod beschreiben und mit der erlösenden Verheißung des Christentums in Beziehung setzen.

Umgang mit Versagen, Lebenskrisen, Schicksalsschlägen und Schuld

Umgang mit Sterben und Tod

Jenseitsvorstellungen in den Weltreligionen

Die Schülerinnen und Schüler können Kinder und Jugendliche, Klientinnen und Klienten in ihren geglückten Lebenssituationen und ihrem Scheitern wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleiten.

Fragmentarität und Fragilität menschlichen Lebens

Ethisch-moralische Fragestellungen im Kontext sozialpädagogischer Einrichtungen

Aktuelle ethische Fragestellungen zu Alter, Krankheit, Behinderung und Sterben

Leiderfahrungen und Trauer im Leben von Kindern und Jugendlichen

Entwicklung der Todesvorstellungen im Kinder- und Jugendalter

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Anl. 1

Die Schülerinnen und Schüler können die säkulare Bilder- und Medienwelt auch in ihrer religiösen Dimension wahrnehmen und interpretieren, Symbole und Rituale erkennen, deuten und angemessen gestalten.

Bedeutung von Symbolen und Ritualen

Schulung der Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit (hören, schauen, staunen, feiern, spielen, still sein, …)

Gebet und Gebetserziehung

Die Schülerinnen und Schüler können Sakramente als Zeichen der Nähe Gottes deuten und in der religionspädagogischen Arbeit erschließen.

Sakramentenverständnis

Theologie und Feier der Sakramente