BundesrechtKundmachungenLehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen§ 1

§ 1

In Kraft seit 07. April 2016
Up-to-date

Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

1. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an den vier- und fünfjährigen Oberstufen allgemein bildender höherer Schulen (einschließlich des Lehrplans für die Wahlpflichtgegenstände) …….......... Anlage 1
2. Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der einjährigen Übergangsstufe allgemein bildender höherer Schulen ………….………..... Anlage 2

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