BundesrechtKundmachungenAbkürzung, Name und Emblem der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA)

Abkürzung, Name und Emblem der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA)

In Kraft seit 29. November 2013
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Art. 1

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass die Abkürzung, der Name und das Emblem der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind