BundesrechtKundmachungenAbkürzung, Name und Embleme der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)

Abkürzung, Name und Embleme der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)

In Kraft seit 29. November 2013
Up-to-date

Art. 1

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass die Abkürzung, der Name und die Embleme der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.