BundesrechtKundmachungenVfGH-Ausspruch, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig ab 08.08.2005“ sowie die Überschrift und der erste Absatz der „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung für das Jahr 2006“ der Disziplinarkommission beim BMI gesetzwidrig waren

VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig ab 08.08.2005“ sowie die Überschrift und der erste Absatz der „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung für das Jahr 2006“ der Disziplinarkommission beim BMI gesetzwidrig waren

In Kraft seit 16. Februar 2013
Up-to-date

Art. 1

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 12. Dezember 2012, V 42-45/12-11, V 67, 68/12-11 und V 69,70/12-11, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 22. Jänner 2013, erkannt:

1. Die Verordnung “Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig ab 08.08.2005“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres, sowie

2. die Überschrift und der erste Absatz der „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung für das Jahr 2006“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres

waren gesetzwidrig.