BundesrechtKundmachungenFahne, Emblem, Name und Abkürzung der Welttourismusorganisation (UNWTO)

Fahne, Emblem, Name und Abkürzung der Welttourismusorganisation (UNWTO)

In Kraft seit 03. Januar 2012
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass die Fahne, das Emblem, der Name und die Abkürzung der Welttourismusorganisation (UNWTO), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.