BundesrechtKundmachungenWappen, Fahnen und Staatsemblem - Peru

Wappen, Fahnen und Staatsemblem - Peru

In Kraft seit 03. Januar 2012
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Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf Wappen, Fahnen und das Staatsemblem der Republik Peru Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.