VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 20. September 2011, V 75/11-6, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 19. Oktober 2011, erkannt:
„Die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres war gesetzwidrig.“