BundesrechtKundmachungenNahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 - Verlängerung

Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 - Verlängerung

In Kraft seit 19. August 2011
Up-to-date

Art. 1

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuss auf seiner in London am 4. Juni 2010 stattgefundenen 102. Tagung das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1999 (BGBl. III Nr. 151/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 74/2009) gemäß dessen Art. XXV Abs. b bis 30. Juni 2011 und auf seiner in London am 18. Mai 2011 stattgefundenen 104. Tagung das Übereinkommen mit Wirkung vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 verlängert.