VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2008 ab 1. Jänner 2008“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 09. Juni 2011, V 1/11-6, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 20. Juli 2011, erkannt:
„Die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2008 ab 1. Jänner 2008“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres war gesetzwidrig.“