BundesrechtKundmachungenEmbleme der Weltorganisation für geistiges Eigentum

Embleme der Weltorganisation für geistiges Eigentum

In Kraft seit 18. Februar 2011
Up-to-date

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass die Embleme der Weltorganisation für geistiges Eigentum, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.