Name, Abkürzung und Emblem des WHO – Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums
Dieses Dokument hat keine Paragrafen
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem des WHO – Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.