VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2007“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war
Vorwort
Art. 1
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 29. November 2010, V 87/10-9, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 13. Jänner 2011, erkannt:
„Die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2007“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres war gesetzwidrig.“