Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Internationale Kaffeerat auf seiner in London vom 21. bis 24. September 2010 stattgefundenen 105. Tagung das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 2001 (BGBl. III Nr. 104/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 142/2008) durch Beschluss der Resolution Nr. 444 mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 verlängert.
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