BundesrechtKundmachungenZollerleichterungen im Reiseverkehr

Zollerleichterungen im Reiseverkehr

In Kraft seit 24. August 2010
Up-to-date

Art. 1

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr (BGBl. Nr. 131/1956, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 3/2000) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:
Albanien 9. August 2010
Liberia 16. September 2006
Litauen 1. Dezember 2006

Weiters haben nachstehende Staaten Kontinuitätserklärungen zum Abkommen abgegeben:

Staaten: mit Wirksamkeit vom:
Montenegro 3. Juni 2006
Serbien 27. April 1992

Auf Grund einer Erklärung der Volksrepublik China findet das Abkommen mit Wirksamkeit vom 20. Dezember 1999 auf die Sonderverwaltungsregion Macao weiterhin Anwendung.